Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, hinterlässt er nicht nur eine Lücke im Leben der Hinterbliebenen, sondern häufig auch rechtliche Fragen rund um sein Vermögen. Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang häufig fällt, ist das „Vermächtnis“. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Worin unterscheidet sich ein Vermächtnis von einer Erbschaft? Und welche Rechte und Pflichten gehen mit einem Vermächtnis einher?

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen auf verständliche Weise erklären, was ein Vermächtnis ist, wie es entsteht und welche Rolle es im Erbrecht spielt.

1. Definition: Was ist ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, mit der der Erblasser einer bestimmten Person einen konkreten Vermögensvorteil zuwendet – ohne diese Person zum Erben zu machen.

Das bedeutet: Der Vermächtnisnehmer wird nicht Teil der Erbengemeinschaft, hat aber dennoch einen Anspruch auf das, was ihm vermacht wurde.

Ein Vermächtnis kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Beispiele sind:

  • Ein bestimmter Geldbetrag (z. B. „Mein Neffe erhält 10.000 €.“)
  • Ein konkreter Gegenstand (z. B. „Meine Uhrensammlung soll an meinen Patenkind gehen.“)
  • Ein Wohnrecht oder Nießbrauch an einer Immobilie
  • Nutzungsrechte oder Anteile an Unternehmen

2. gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage

Das Vermächtnis ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 1939 ff. und 2147 ff. BGB. Es ist ein zentrales Instrument der Nachlassgestaltung.

3. Abgrenzung Vermächtnis vs. Erbe

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Erbe und Vermächtnis gleichgesetzt werden. Dabei gibt es klare Unterschiede:

Kriterium

Erbe

Vermächtnisnehmer

Rechtsstellung

Wird Teil der Erbengemeinschaft

Hat nur Anspruch auf eine Leistung

Haftung für Nachlass 

Haftet ggf. auch für Nachlassverbindlichkeiten

Haftet nicht für Nachlassverbindlichkeiten

Verfügungsspielraum

Hat umfassende Verfügungsmacht

Kann nur das erhalten, was vermacht wurde

Anspruch auf Nachlass

Gesamter Nachlass oder Bruchteil

Nein, nur Anspruch auf konkrete Sache oder Leistung

4. Wie entsteht ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis muss ausdrücklich im Testament oder Erbvertrag angeordnet werden. Eine typische Formulierung könnte lauten:

„Ich vermache meiner Nichte mein Auto.“

Wichtig ist: Damit das Vermächtnis wirksam ist, muss der Wille des Erblassers klar erkennbar sein. Unklare oder missverständliche Aussagen können im Zweifel nicht als Vermächtnis gewertet werden.

5. Rechte und Pflichten des Vermächtnisnehmers

Ein Vermächtnisnehmer hat das Recht, die Herausgabe oder Erfüllung des Vermächtnisses von den Erben zu verlangen. Dies ist ein sogenannter schuldrechtlicher Anspruch, also ein Anspruch auf Leistung, nicht auf ein Erbrecht im eigentlichen Sinne.

Die Erben sind dazu verpflichtet, dem Vermächtnisnehmer das Vermachte herauszugeben – es sei denn, der Nachlass ist überschuldet oder das Vermächtnis kann aus bestimmten Gründen nicht erfüllt werden (z. B. wenn der Gegenstand nicht mehr existiert).

Der Vermächtnisnehmer muss sich selbst aktiv um die Durchsetzung seines Anspruchs kümmern, zum Beispiel durch Kontaktaufnahme mit den Erben oder notfalls durch gerichtliche Schritte.

6. Sonderformen: Vorausvermächtnis und Wahlvermächtnis

Neben dem „normalen“ Vermächtnis gibt es auch Sonderformen:

  • Vorausvermächtnis: Wird einem Erben zusätzlich zum Erbteil noch ein Vermächtnis zugewendet.
  • Wahlvermächtnis: Der Erbe oder der Vermächtnisnehmer kann zwischen mehreren Gegenständen wählen (z. B. „Mein Patenkind erhält wahlweise meine Geige oder mein Klavier.“).

7. Fazit: Vermächtnis als flexibles Gestaltungsmittel

Das Vermächtnis ist ein wirkungsvolles Instrument des deutschen Erbrechts, um gezielt einzelne Personen zu bedenken – auch außerhalb der gesetzlichen Erbfolge. Es bietet dem Erblasser die Möglichkeit, seinen Nachlass individuell zu gestalten, ohne die Erbstruktur zu verändern.

Für Vermächtnisnehmer ist es wichtig zu wissen: Sie haben keinen Anspruch auf Mitbestimmung im Nachlass, aber sehr wohl ein einklagbares Recht auf das, was ihnen zugewendet wurde.

Haben Sie Fragen zur Gestaltung eines Testaments oder zur Durchsetzung eines Vermächtnisses? Dann empfehlen wir Ihnen, rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Erbrecht einzuholen.

Sie benötigen rechtliche Beratung zum Thema Vermächtnis? Kontaktieren Sie uns!

Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung.