1. Was ist eine Bestattungsverfügung?

Eine Bestattungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person zu Lebzeiten festlegt, wie ihre eigene Bestattung gestaltet werden soll. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Bestattungsart, zum Ort der Beisetzung, zu religiösen oder weltanschaulichen Wünschen sowie zur Musikauswahl bei der Trauerfeier.

Mit einer Bestattungsverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre letzten Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.

2. Warum ist eine Bestattungsverfügung so wichtig?

Oft stehen Angehörige nach dem Tod eines geliebten Menschen vor schwierigen Entscheidungen: Feuer- oder Erdbestattung? Trauerfeier im kleinen Kreis oder große Zeremonie? Mit einer klar formulierten Bestattungsverfügung entlasten Sie Ihre Familie und verhindern Streitigkeiten, Unsicherheiten oder Fehlentscheidungen.

Die Vorteile im Überblick:

  • Klarheit und Sicherheit für Angehörige

  • Rechtlich verbindliche Festlegungen, sofern keine Bestattungspflichtigen widersprechen

  • Individuelle Gestaltung der eigenen Beisetzung

  • Vermeidung von Konflikten unter Hinterbliebenen

  • Ergänzung zur Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Achtung: Eine Bestattungsverfügung sollte nicht Teil des Testaments nach § 2247 BGB sein. Ein Testament wird unter Umständen erst Wochen nach der Beerdigung geöffnet. Etwaige Wünsche können von den Angehörigen dann nicht mehr umgesetzt werden.

 

3. Inhalt einer Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung sollte möglichst konkret formuliert sein. Folgende Punkte sollten unbedingt enthalten sein:

  1. Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Anschrift

  2. Art der Bestattung: z. B. Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Baumbestattung

  3. Ort der Beisetzung: Friedhof, Ruheforst, Familiengrab etc.

  4. Gestaltung der Trauerfeier: Musik, Redner, religiöse Rituale

  5. Wünsche zur Kleidung oder Sarggestaltung

  6. Benennung einer Vertrauensperson, die Ihre Wünsche durchsetzen soll

  7. Hinweise zur Finanzierung, etwa durch eine Sterbegeldversicherung oder ein Vorsorgekonto

4. Ist eine Bestattungsverfügung rechtlich bindend?

Eine Bestattungsverfügung ist grundsätzlich rechtswirksam, solange sie klar formuliert und eigenhändig unterschrieben wurde. Sie ersetzt jedoch keine Verträge mit Bestattungsunternehmen. Wichtig ist, dass die Verfügung auffindbar und bekannt ist – idealerweise hinterlegt bei einem Rechtsanwalt, einem Notar oder im Vorsorgeregister.

Gültigkeitsvoraussetzungen:

  • Eigenhändige Unterschrift

  • Klare Formulierungen ohne Interpretationsspielraum

  • Aktualität: Überprüfen Sie die Verfügung regelmäßig

  • Kenntnis der Angehörigen oder Bevollmächtigten

 

5. Bestattungsverfügung und Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied?

Eine Vorsorgevollmacht regelt allgemeine Angelegenheiten wie Gesundheit, Finanzen und rechtliche Vertretung, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Eine Bestattungsverfügung hingegen bezieht sich ausschließlich auf Ihre Bestattungswünsche.

Idealerweise ergänzen sich beide Dokumente: In der Vorsorgevollmacht kann die Person benannt werden, die später auch Ihre Bestattungsverfügung umsetzt.

 

6. Wo sollte die Bestattungsverfügung aufbewahrt werden?

Eine Bestattungsverfügung sollte sicher, aber dennoch zugänglich aufbewahrt werden. Gute Optionen sind:

  • Beim Hausarzt oder Notar

  • In einem Notfallordner zu Hause

  • Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

  • Direkt beim Bestatter Ihres Vertrauens, falls bereits ein Vorsorgevertrag besteht

 

7. Fazit: Mit einer Bestattungsverfügung selbstbestimmt vorsorgen

Mit einer Bestattungsverfügung übernehmen Sie Verantwortung für Ihren letzten Weg und schaffen Klarheit für Ihre Angehörigen. Sie dokumentieren Ihre persönlichen Wünsche und stellen sicher, dass Ihr Abschied so verläuft, wie Sie es sich wünschen. Am besten kombinieren Sie die Verfügung mit einer finanziellen Vorsorge und einer Vertrauensperson, die Ihre Interessen vertritt.

 

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Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt.