1. Was Mieter und Vermieter 2025 wissen müssen

Die Mietpreisbremse ist seit Jahren eines der zentralen Instrumente der deutschen Wohnungspolitik. Sie soll verhindern, dass Mieten in angespannten Wohnungsmärkten unkontrolliert steigen und Mieter vor überhöhten Preisen schützen. Doch wie funktioniert die Mietpreisbremse genau, wo gilt sie, welche Ausnahmen gibt es, und was bedeutet sie konkret für Mieter und Vermieter im Jahr 2025?

In diesem Beitrag geben wir dir einen aktuellen Überblick über die rechtliche Lage, erklären die wichtigsten Regelungen und zeigen, wie du deine Rechte als Mieter oder Vermieter wahren kannst.

 

2. Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung nach §§ 556d–556g BGB, die in bestimmten Regionen gilt, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wurde. Ziel ist es, bei der Wiedervermietung einer Wohnung die Miete auf ein angemessenes Maß zu begrenzen.

 

3. Wo gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt nicht automatisch bundesweit, sondern nur in Regionen, die von den Landesregierungen per Verordnung als angespannt eingestuft wurden. Das umfasst viele Großstädte und Ballungsräume wie:

  • Berlin

  • München

  • Frankfurt am Main

  • Hamburg

  • Düsseldorf

  • Köln

  • Stuttgart

  • Leipzig (teilweise)

  • Nürnberg
  • Augsburg

Eine aktuelle Liste der betroffenen Städte und Gemeinden ist auf den Websites der jeweiligen Landesregierungen oder beim Bundesministerium für Justiz einsehbar. Hier gelangen sie zu der bayerischen Liste.

 

4. Wie hoch darf die Miete bei Wiedervermietung sein?

Grundregel:

Die Miete darf bei der Neuvermietung einer Bestandswohnung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Diese ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich meist aus dem örtlichen Mietspiegel, der regelmäßig angepasst wird.

Beispiel:

  • Vergleichsmiete laut Mietspiegel: 10,00 €/m²

  • Zulässige Miete mit Mietpreisbremse: max. 11,00 €/m²

 

5. Ausnahmen von der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht uneingeschränkt. Es gibt mehrere wichtige Ausnahmen:

  1. Erstvermietung nach Neubau (§ 556f BGB)
    → Für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, gilt die Mietpreisbremse nicht.

  2. Umfassend modernisierte Wohnungen
    → Wenn eine Wohnung umfangreich saniert wurde (z. B. energetische Sanierung, Komplettumbau), darf der Vermieter eine freie Miete verlangen.

  3. Bestandsschutz bei höherer Vormiete
    → War die Vormiete bereits über der Grenze, darf diese bei Neuvermietung beibehalten werden – aber nicht erhöht.

6. Informationspflichten des Vermieters

Seit der Reform der Mietpreisbremse ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen, wenn eine Ausnahme geltend gemacht wird (z. B. Modernisierung oder hohe Vormiete).

Wird dies nicht oder zu spät mitgeteilt, kann sich der Vermieter nicht auf die Ausnahme berufen – der Mieter kann dann ggf. die Miete rückwirkend mindern.

 

7. Rechte des Mieters bei Verstoß

Wenn Sie als Mieter vermuten, dass die Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt, kann man:

  1. Rüge erheben (§ 556g BGB)
    → Schriftlich gegenüber dem Vermieter erklären, dass die verlangte Miete unzulässig ist.

  2. Mietsenkung verlangen
    → Ab dem Monat nach der Rüge nur die zulässige Miete zahlen.

  3. Zu viel gezahlte Miete zurückfordern
    → Ab Rüge rückwirkend bis zu 30 Monate (aktuelle Regelung, Stand 2025).

 

8. Achtung: Die Mietpreisbremse wirkt nicht automatisch

Damit man als Mieter seine Rechte durchsetzen kann, muss man aktiv werden:

  • Vergleichsmiete prüfen

  • Ausnahmen hinterfragen

  • Rüge schriftlich erklären

 

9. Was bedeutet das für Vermieter?

Als Vermieter muss man bei Wiedervermietung einer Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse:

  • Die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln

  • Etwaige Ausnahmen korrekt und rechtzeitig offenlegen

  • Mietpreishöhe rechtlich prüfen, um Rückforderungen zu vermeiden

Ein Verstoß kann nicht nur zu Rückforderungen, sondern auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

 

10.  Fazit: Mietpreisbremse 2025 – Überblick behalten, Rechte nutzen

Die Mietpreisbremse bleibt auch 2025 ein wichtiges Thema für Mieter und Vermieter. Gerade in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte ist es entscheidend, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen und korrekt anzuwenden.

Egal ob du Mieter bist und deine Miete prüfen willst, oder Vermieter, der rechtssicher vermieten möchte – Information und Transparenz sind entscheidend.

Wenn du unsicher bist, empfehlen wir die rechtliche Beratung durch einen Anwalt.

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Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt.