1. Einleitung

Im Erbrecht stellen sich viele die Frage: “Kann ich mein Testament ändern?” Dies ist insbesondere bei Lebensveränderungen wie Heirat, Geburt oder Umzug für viele von Bedeutung. In diesem Beitrag erläutern wir, was rechtlich möglich ist, welche Anforderungen gelten, typische Mandantensituationen (z. B. Patchwork-Familien, Immobilien in Niederbayern) und Fehler, die unbedingt vermieden werden sollten. 

 

2. Kann ich mein Testament ändern?: Grundsätzliches 

a) Rechtslage: Was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch?

  • Widerruf und Neuerstellung (§ 2253 BGB)
    Ein Testament kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Der Widerruf ist formgerecht möglich durch ein neues Testament, eine ausdrückliche Erklärung oder eine Vernichtung des alten Testaments (§ 2253 BGB).
  • Formvorschriften (§ 2231 ff. BGB)
    Eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich und unterschrieben sein. Bei mehreren Testamenten entscheidet das Neueste Testament (§ 2258 BGB). Bei notariellen Testamenten ist Änderung oder Widerruf nur durch notarielle Form möglich.

b) Formfehler vermeiden

  • Unvollständige Handschriftlichkeit – z. B. nur teils handschriftlich oder maschinell – ist unwirksam.
  • Unklare Datierung – Datum unleserlich oder fehlt ganz – kann zur Anfechtung oder zu Erbstreitigkeiten führen.
  • Notarielles vs. privates Testament – private Änderung eines notariellen Testaments führt oft zur Ungültigkeit. Tipp: vor Änderung notariell beraten lassen

 

3. Typische Mandantensituationen in Dingolfing und Umgebung

a) Nach Heirat oder Geburt eines Kindes

Paare lassen nach der Hochzeit häufig das bestehende Testament anpassen, um das gemeinsame Kind mit einzubeziehen. z. B. mit Berliner Testament, gemeinschaftlichem Testament oder Ergänzungen. 

b) Immobilienbesitz in Niederbayern

Viele Mandant*innen besitzen Immobilien in Dingolfing oder Umgebung. Hier kann eine testamentarische Änderung sinnvoll sein, um Regelungen zur mietfreien Nutzung oder zur Übertragung an Angehörige präzise festzulegen.

c) Patchwork-Familien und Erbstreitigkeiten

In Fällen, in denen Mandant*innen in Familien mit Kindern aus verschiedenen Ehen/Lebenspartnerschaften haben, drohen Erbstreitigkeiten. Änderungen am Testament (z. B. mit § 2303 BGB – Pflichtteilsrecht) erfordern klare Formulierungen und eine sorgfältige Beratung.

Praxisfehler: Ehepartner A ändert Testament zugunsten gemeinsamer Kinder, vergisst aber das Kind B aus einer früheren Ehe.  Dies führt zu Auseinandersetzungen und Pflichtteilsforderungen.

 

4. Musterfall: Änderung eines Berliner Testaments

Beispiel
Frau A aus Dingolfing erstellt 2018 ein Berliner Testament mit ihrem Ehemann nach § 2267 BGB. Hierin legen die Ehegatten fest, dass nach dem Erstversterbenden dessen gesamtes Vermögen dem Überlebenden zufällt, Erstversterbende*r setzt gemeinsam die gemeinsamen Kinder als Schlusserben ein.

Nach der Geburt eines weiteren Kindes 2023 möchte Frau A das Testament ändern und die Erbquoten neu verteilen.

Lösungsschritte

  • Formgerechte Änderung: Neues eigenhändiges gemeinschaftliches Testament – handschriftlich datiert (z. B. „Dingolfing, 10. Juli 2025“) und unterschrieben – mit Anmerkung, dass frühere Testamente widerrufen sind (§ 2259 BGB).
  • Klarstellung der Erbfolge: Neuaufnahme z. B. „Ich widerrufe alle früheren Verfügungen und setze nun meine Kinder A, B und das 2023 geborene Kind C je zu gleichen Teilen als Schlusserben ein.“
  • Anwaltliche Beratung: Beraten lassen, um Rechtsfehler zu vermeiden. 

5. Fehler, die Sie bei der Testamentsänderung vermeiden sollten

a) Fehlende Datierung

Die Datierung ist keine Muss-Vorschrift. Jedoch kann ohne Datum unklar sein, ob das neue Testament aktueller ist als andere. Dies führt zu Anfechtungen.

b) Vermischung privater und notarieller Testamente

Privater Widerruf eines notariellen Testaments schafft Unsicherheit: lieber ganz neues notarielles Testament.

c) Vernichtung eines Testaments ohne klare Widerrufsabsicht

Vernichten Sie ein altes Testament nicht einfach, sondern erstellen ein neues Testament mit einer Formulierung „ich widerrufe sämtliche übrigen letztwilligen Verfügungen“.

d) Unklare oder widersprüchliche Formulierungen

Unpräzise Inhalte können zu Erbstreitigkeiten oder Pflichtteilsansprüchen führen. Benutzen Sie insbesondere keine Spitznamen. 

6. Fazit: Kann ich mein Testament ändern?

Ein Testament können Sie grundsätzlich jederzeit ändern. Entweder durch ein neues, eigenhändiges oder notarielles Testament. Wichtig sind die Formvorschriften und eine eindeutige Widerrufserklärung. Vermeiden Sie typische Fehler wie unklare Datierung oder Vermischung privater und notarieller Verfügungen. Sollten Sie eine Änderung planen, insbesondere bei komplexen familiären Konstellationen oder Immobilien, ist eine persönliche juristische Beratung und Testamentserstellung unerlässlich, um Fehler zu vermeiden. 

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Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt.