Unsere Kanzlei übernimmt die Verteidigung in nahezu allen strafrechtlichen Verfahren. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl typischer Delikte, bei denen wir regelmäßig tätig sind:
Körperverletzungsdelikte
Einfache und gefährliche Körperverletzung (§ 223, § 224 StGB)
Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Eigentums- und Vermögensdelikte
Diebstahl, Einbruchdiebstahl (§ 242, § 243 StGB)
Unterschlagung (§ 246 StGB)
Betrug, insbesondere Online-Betrug (§ 263 StGB)
Untreue (§ 266 StGB)
Hehlerei (§ 259 StGB)
Vermögens- und Wirtschaftsdelikte
Bankrott (§ 283 StGB)
Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
Korruptionsdelikte (z. B. Bestechung, Vorteilsannahme)
Sexualstrafrecht
Sexueller Übergriff / sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)
Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
Besitz, Erwerb oder Handel mit Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG)
Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 30 BtMG)
Fahren unter Drogeneinfluss (§ 316 StGB i. V. m. BtMG)
Jugendstrafrecht
Delikte durch Jugendliche und Heranwachsende (nach JGG)
Sozialgerichtliche Auflagen & Erziehungsmaßnahmen
Diversionsverfahren (Vermeidung von Gerichtsverfahren)
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Unfallflucht (§ 142 StGB)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Weitere Delikte
Beleidigung, üble Nachrede (§§ 185–187 StGB)
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG)
Hinweis:
Nicht jedes Verfahren führt zu einer Anklage oder Verurteilung. Schon im Ermittlungsverfahren kann eine effektive Verteidigung zur Einstellung führen. Frühzeitige anwaltliche Hilfe ist der Schlüssel.