Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren nach den §§ 407–412 StPO, bei dem ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe verhängt, ohne dass eine mündliche Hauptverhandlung stattfindet. Dieses Verfahren dient der Entlastung der Justiz bei geringfügigen Straftaten. Möglich sind Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt ist 

Typische Delikte, bei denen ein solcher in Betracht kommt, sind etwa leichte Betrugsfälle, Körperverletzung, Diebstahl oder Betäubungsmittelvergehen mit geringem Umfang.

1. Wie läuft das Strafbefehlsverfahrens ab?

a) Antrag der Staatsanwaltschaft

Nach Abschluss der Ermittlungen beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht den Erlass.

b) Prüfung durch das Gericht

Der Richter prüft ausschließlich die Aktenlage. Liegen Bedenken an der Sach- oder Rechtslage vor, setzt dieser eine Hauptverhandlung an. Bleiben Zweifel aus, erlässt er diesen.

c) Zustellung & Rechtswirkung

Er wird dem Beschuldigten schriftlich zugestellt. Danach beginnt die zweiwöchige Frist, in der Einspruch eingelegt werden kann. Erfolgt kein Einspruch, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

2. Fristen und Einspruchsmöglichkeiten

a) Frist beachten

Ab Zustellung läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist nach § 410 StPO. Um die Frist zu wahren, ist der Eingang bei Gericht erforderlich, nicht der Poststempel.

b) Arten des Einspruchs

aa) vollständiger Einspruch

Bei einem vollständigen Einspruch greift man sowohl die festgestellten Tatsachen, als auch den Rechtsfolgenausspruch an. Es wir dann also ein gesamtes Hauptverfahren mit Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung durchgeführt.

bb) beschränkter oder teilweiser Einspruch

Nach § 410 II StPO kann der Einspruch auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Eine Klage kann z.B. nur die Höhe der Tagessätze oder die Fahrverbotsdauer betreffen. In diesem Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Hauptverhandlung entscheiden. 

c) Risiko des Einspruchs

Bei einem Strafbefehl wird oft eine geringere Strafe von der Staatsanwaltschaft gefordert, als tatsächlich angemessen ist. Dies ist der Fall, damit der Angeschuldigte gegen den Strafbefehl nicht vorgeht. Geht man gegen einen ungerechtfertigten Strafbefehl vor, so kann man freigesprochen werden oder eine geringere Strafe erhalten. Allerdings ist es auch möglich, dass die Strafe höher ausfällt als im Strafbefehl. Ein Verschlechterungsverbot gibt es nicht. 

3. Rechltliche folgen bei Rechtskraft 

Ein rechtskräftiger Strafbefehl wirkt wie ein normaler Schuldspruch. Er führt in der Regel zu:

  • Eintrag ins Bundeszentralregister, ggf. ins Führungszeugnis
  • Kostenpflicht des Angeklagten
  • Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft

4. Vorteile und Nachteile des Verfahrens

a) Vorteile

  • Schnelle Bearbeitung
  • Keine Hauptverhandlung
  • Geringere Kosten gegenüber einem regulären Strafverfahren

b) Nachteil 

  • mögliche unzureichende Prüfung der Beweislage
  • Eingeschränkte Verteidigungschancen, da keine mündliche Anhörung stattfindet

5. Gerichtskosten und finanzielle Konsequenzen

Die Kosten in einem Strafverfahren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz und sehen folgende Höhe vor:

  • Bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von weniger als sechs Monaten = 70 Euro 
  • Darüber 140 Euro
  • Bei Durchführung einer Hauptverhandlung bis zu 280 Euro

Die Gesamtkosten hängen zudem von der Strafe und dem Strafverteidiger ab.

 

6. Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein solcher lohnt sich immer, wenn

  • der Sachverhalt zu bestreiten ist
  • Zeugen oder Beweise zur Entlastung vorliegen
  • die Strafe unverhältnismäßig ist (zu hohe Tagessatzhöhe)
  • eine Verfahrenseinstellung möglich ist

Ein beschränkter Einspruch kann helfen, Risiken zu begrenzen, indem man nur die Höhe der Strafe anficht.

7. Wie kann Sie ein Rechtsanwalt unterstützen?

Ein Anwalt kann Sie kompetent beraten und die nötigen Schritte veranlassen.

  • Prüfung des Strafbefehls
  • Fristgerechte Einlegung des Einspruchs
  • Akteneinsicht
  • Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht
  • Begleitung im Hauptverfahren inkl. Verteidigungsstrategie

 

8. Fazit

Das Verfahren um den Strafbefehl ermöglicht eine schnelle, effiziente Strafbewältigung bei kleineren Delikten.

Allerdings birgt es Risiken: Eine oberflächliche Prüfung und die kurze Einspruchsfrist machen eine sachgerechte Verteidigung zwingend erforderlich. Wer einen Einspruch erwägt, sollte das weitere Vorgehen durch einen Anwalt vornehmen lassen. Insbesondere wenn ein Freispruch, eine Reduzierung oder eine Verfahrenseinstellung möglich erscheint.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sei es wegen Diebstahls, Verstoßes gegen Betäubungsmittelrecht, Beleidigung oder Körperverletzung, prüfen wir gerne gemeinsam die Erfolgsaussichten für einen Einspruch. 

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Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.