1. Was muss ich nach einem Erbfall beachten?

Was man nach einem Erbfall beachten muss hängt stark von der persönlichen Position hab. Ist man Erbe oder Angehöriger. Hier unterscheiden sich die Aufgaben erheblich. 

Der Tod eines Angehörigen ist in jeder Situation emotional belastend.  Geichzeitig müssen oft innerhalb kurzer Zeit rechtlich bedeutsame Entscheidungen getroffen werden. Besonders im Erbrecht gilt: Wer schnell und informiert handelt, vermeidet langwierige Streitigkeiten und finanzielle Nachteile.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Dingolfing begleite ich regelmäßig Mandanten, die nach einem Todesfall unsicher sind, welche Schritte erforderlich sind. Wir begleiten unsere Mandanten im Nachlassverfahren mit Einfühlungsvermögen und juristischer Expertise.  Nachfolgend werden die häufigsten Punkte nach einem Erbfall erläutert. Hierbei handelt es sich um einen generalisierten Artikel, der nicht auf jeden Einzelfall anzuwenden ist. Insbesondere erläutern wir, wann §§ 1922 ff. BGB gelten und wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.

 

2. Erste Schritte nach dem Todesfall

a) Todesbescheinigung und Sterbeurkunde

Zunächst ist die formale Feststellung des Todes erforderlich. Nach der Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt muss der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes gemeldet werden. Dort erhalten Sie die Sterbeurkunde, die für nahezu alle weiteren erbrechtlichen Schritte notwendig ist.

b) Testament oder Erbvertrag suchen

Ein zentraler Punkt im Erbfall ist die Frage: Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag? Dies muss man bei jedem Erbfall beachten.
Nach § 2259 Abs. 1 BGB ist jeder verpflichtet, ein gefundenes Testament unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. 

Wichtig:
Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Wird es zu spät abgegeben oder gar zurückgehalten, drohen nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen, sondern auch strafrechtliche (§ 274 StGB – Urkundenunterdrückung).

 

3. Klärung der Erbenstellung

a) Gesetzliche Erbfolge§ 1924 ff. BGB)

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei erben zunächst die Abkömmlinge (Kinder, Enkel), dann die Eltern, Geschwister usw. Ehegatten erhalten, je nach Güterstand, einen Anteil zwischen ¼ und ½ (§ 1931 BGB).

b) Testamentarische Erbfolge

Liegt ein Testament vor, ist dessen Auslegung oft entscheidend. Häufige Streitpunkte sind:

  • Unklare Formulierungen („mein Vermögen soll gerecht verteilt werden“)

  • Änderungen durch spätere handschriftliche Zusätze

  • gemeinschaftliche Ehegattentestamente („Berliner Testament“)

In solchen Fällen empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung, bevor Handlungen (z. B. Kontoauflösungen oder Grundbuchänderungen) vorgenommen werden.

 

4. Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Nach § 1942 BGB steht jedem Erben das Recht zu, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Diese Frage muss man bei jedem Erbfall beachten. 

a) Annahme der Erbschaft

Die Annahme kann ausdrücklich (z. B. schriftlich gegenüber dem Nachlassgericht) oder konkludent erfolgen – etwa, wenn der Erbe Nachlassgegenstände verkauft oder Schulden des Erblassers bezahlt.

b) Ausschlagung der Erbschaft (§ 1944 BGB)

Wird festgestellt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann die Ausschlagung sinnvoll sein. Die Frist beträgt nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der Erbenstellung. Bei im Ausland lebenden Erben verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Beispiel:
Ein Mandant erfuhr erst nach dem Tod seines Onkels, dass dessen Nachlass hohe Kreditschulden enthielt. Da er sich rechtzeitig anwaltlich beraten ließ, konnte er die Erbschaft fristgerecht ausschlagen und so erhebliche finanzielle Belastungen vermeiden.

 

5. Nachlassverzeichnis und Haftung der Erben

Mann muss bei jedem Erbfall beachten, dass nach § 1967 BGB der Erbe grundsätzlich für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten, auch mit seinem Privatvermögen haftet. Deshalb ist eine Nachlassinventur dringend zu empfehlen.

a) Nachlassverzeichnis erstellen

Alle Vermögenswerte (Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere) und Schulden (Kredite, offene Rechnungen, Bürgschaften) müssen sorgfältig erfasst werden.

b) Haftungsbeschränkung

Erben können ihre Haftung auf den Nachlass beschränken, z. B. durch:

  • Nachlassverwaltung (§§ 1975 ff. BGB)

  • Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff. InsO)

Diese Maßnahmen sind insbesondere dann ratsam, wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist.

 

6. Erbschein und Bankgeschäfte

Für viele Rechtsgeschäfte, etwa bei Banken oder Grundbuchämtern, wird ein Erbschein (§ 2353 BGB) benötigt. Diesen erteilt das Nachlassgericht nach Antragstellung. Dies sollte man frühzeitig bei einem Erbfall beachten.

Tipp:
Bei eindeutigem Testament kann der Erbschein entbehrlich sein, da sich die Erbenstellung bereits aus der letztwilligen Verfügung ergibt. Eine rechtliche Prüfung kann hier Kosten sparen.

 

7. Pflichtteil und Erbstreitigkeiten

a) Pflichtteilsansprüche (§ 2303 BGB)

Enterbte nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, Eltern) haben Anspruch auf den Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsstreitigkeiten sind häufig, insbesondere bei komplexen Nachlässen oder Immobilienvermögen in Dingolfing und Umgebung.

b) Typische Konflikte („Erbstreitigkeiten Dingolfing“)

  • Uneinigkeit über die Bewertung von Immobilien

  • Streit über Schenkungen zu Lebzeiten („Pflichtteilsergänzung“, § 2325 BGB)

  • Unklare Testamente oder wechselbezügliche Verfügungen

Hier ist anwaltliche Unterstützung besonders wichtig, um sachlich zu vermitteln und gerichtliche Verfahren zu vermeiden.

 

8. Steuerliche Aspekte des Erbfalls

Auch die Erbschaftsteuer darf nicht übersehen werden. Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gelten Freibeträge.

In der Praxis empfiehlt sich die frühzeitige Abstimmung mit einem Steuerberater, insbesondere bei größeren Nachlässen oder Immobilien.

9. Fazit: Frühzeitig rechtliche Klarheit schaffen

Ein Erbfall bringt nicht nur emotionale, sondern auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Wer rechtzeitig handelt und sich fachkundig beraten lässt, vermeidet teure Fehler und familiäre Konflikte.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Dingolfing unterstütze ich Sie bei:

  • Prüfung und Auslegung von Testamenten

  • Erstellung von rechtssicheren Testamenten
  • Erbscheinanträgen und Pflichtteilsansprüchen

  • Nachlassauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten

Zögern Sie nicht, frühzeitig juristischen Rat einzuholen, wenn unklare Testamente, Miterbenkonflikte oder Haftungsrisiken drohen. Dies sollten Sie bei jedem Erbfall beachten. 

Als Angehöriger ohne Erbenstellung, muss man im Erbfall beachten, dass man etwaige Ansprüche gegen die Erben geltend machen muss.

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Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt.