1. Rechtsanwalt für Strafrecht in Dingolfing klärt auf: Wann darf ich schweigen- und wann nicht?

Wer von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht als Zeuge geladen wird, steht oft vor einer zentralen Frage: „Muss ich aussagen oder darf ich schweigen?“
Das Zeugnisverweigerungsrecht ist ein zentrales Schutzinstrument im deutschen Strafprozess – doch es wird häufig missverstanden oder falsch angewendet.

Als Anwalt im Strafrecht in Dingolfing berate ich regelmäßig Mandanten aus Dingolfing, Landau an der Isar, Reisbach oder Frontenhausen, die plötzlich in Ermittlungsverfahren als Zeugen oder gar Beschuldigte auftauchen, oft ohne zu wissen, welche Rechte ihnen zustehen.

 

2. § 52 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen

Nach § 52 StPO haben bestimmte Personen ein persönliches Zeugnisverweigerungsrecht, wenn sie in einem engen Verhältnis zum Beschuldigten stehen. Dazu zählen:

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner

  • Verlobte

  • Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie

  • Geschwister

Beispiel:
Eine Frau wird als Zeugin in einem Ermittlungsverfahren gegen ihren Ehemann vorgeladen, dem vorgeworfen wird, bei einer Auseinandersetzung im häuslichen Umfeld Gewalt angewendet zu haben.


Ergebnis: Sie darf die Aussage verweigern, auch dann, wenn die Ehe inzwischen zerrüttet oder getrennt ist. Entscheidend ist, dass sie zum Zeitpunkt der Aussage noch verheiratet ist.

 

3. § 55 StPO: Aussageverweigerung zum Schutz vor Selbstbelastung

Auch § 55 StPO gewährt ein Aussageverweigerungsrecht.  Immer dann, wenn Sie sich durch Ihre Aussage selbst belasten könnten. Das bedeutet:

  • Wenn durch Ihre Aussage ein Ermittlungsverfahren gegen Sie selbst möglich wäre

  • Oder wenn Sie sich einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat bezichtigen würden

Beispiel:
Ein Zeuge gibt im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung Hinweise zu einem Einbruch in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Dabei offenbart er, dass er selbst unbefugt Zutritt zum Gelände hatte.


Empfehlung des Strafverteidigers: Aussage verweigern gemäß § 55 StPO und vorher anwaltlichen Rat einholen.

 

4. Keine pauschale Aussageverweigerung möglich

Wichtig: Nicht jeder Zeuge darf grundsätzlich schweigen.


Wenn kein persönliches oder sachliches Aussageverweigerungsrecht besteht, besteht eine Zeugnispflicht. Sowohl bei der Polizei (sofern durch die Staatsanwaltschaft geladen) als auch vor Gericht.

Wer hier einfach nicht erscheint oder die Aussage verweigert, riskiert Zwangsgeld, Ordnungshaft oder ein Ordnungsgeld (§ 70 StPO).

 

5. Unterschied: Aussageverweigerung vs. Aussageverweigerungsrecht

BegriffBedeutung
AussageverweigerungTatsächliches Schweigen bei einer Befragung
ZeugnisverweigerungsrechtGesetzlich geschütztes Recht, eine Aussage nicht machen zu müssen

Ein Strafverteidiger prüft im Einzelfall, ob und wie das Zeugnisverweigerungsrecht besteht und ob es taktisch sinnvoll ist, davon Gebrauch zu machen.

 

6. Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Unüberlegte Aussagen bei der Polizei ohne anwaltliche Beratung
  • Falsche Angaben zur eigenen Beziehung zum Beschuldigten (z. B. Lebensgemeinschaft verschweigen)
  • Verzicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht in der Hoffnung, „helfen zu wollen“

Viele Zeugen begeben sich unabsichtlich in eine strafrechtlich riskante Position, weil sie zu früh oder zu viel aussagen. Egal ob aus emotionaler Bindung, Angst oder Unkenntnis. Hier hilft eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger.

 

7. Was tun, wenn Sie als Zeuge geladen werden?

Wenn Sie eine Zeugenladung von der Polizeiinspektion, der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht oder dem Landgericht  erhalten haben:

  1. Ruhe bewahren

  2. Keine Aussage ohne Prüfung Ihrer Rechte

  3. Termin ggf. verschieben lassen

  4. Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren

Als Ihr Strafverteidiger prüfe ich diskret und vertraulich, ob ein Aussageverweigerungsrecht besteht – und begleite Sie auf Wunsch zur Vernehmung oder Gerichtstermin.

 

8. Beispielhafter Musterfall:

Ein 24-jähriger Student aus erhält eine Vorladung als Zeuge in einem Verfahren wegen unerlaubten Drogenbesitzes. Der Beschuldigte ist ein enger Freund, bei dem der Student regelmäßig übernachtet hat.

Der Zeuge ist sich unsicher, ob seine Aussage ihn selbst belasten könnte, da er bei gemeinsamen Partys gelegentlich Cannabis konsumierte.

Lösung: Es besteht ein Recht zur Aussageverweigerung nach § 55 StPO. Ein erfahrener Strafverteidiger sollte hinzugezogen werden, um die Risiken zu klären.

 

9. Fazit: Aussage? Nur mit klarer Rechtslage.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht schützt Sie vor Selbstbelastung oder vor familiären Konflikten.
Doch: Es muss juristisch sauber begründet sein und wird nicht automatisch gewährt.

Wenn Sie in Dingolfing oder Umgebung als Zeuge in einem Strafverfahren benannt sind, empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung, bevor Sie mit Polizei oder Justiz sprechen.

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Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt.