1. Strafrechtliche Vorwürfe – und nun?

Wenn die Polizei eine Durchsuchung durchführt oder eine Vorladung als Beschuldigter im Briefkasten liegt, stellt sich für viele Betroffene eine zentrale Frage:
Wie viel kostet ein Strafverteidiger für meinen Fall?

Die Sorge um mögliche hohe Kosten ist verständlich. Dieser Beitrag klärt auf, transparent, rechtlich fundiert und praxisnah, was auf Sie als Mandant im Strafrecht zukommt. Sie erfahren, welche Faktoren die Kosten bestimmen, welche Rechte Sie haben und wie die Verteidigung sinnvoll aufgebaut werden kann.

 

2. Gesetzliche Grundlage der Anwaltsvergütung im Strafrecht

Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht erfolgt grundsätzlich auf zwei Wegen:

a) Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die gesetzliche Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Darin sind Mindest- und Höchstsätze für bestimmte Tätigkeiten festgelegt:

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren (§ 13 RVG, Nr. 4104 VV-RVG),

  • Verteidigung in der Hauptverhandlung (Nr. 4106 VV-RVG),

  • Teilnahme an Haftprüfungen (Nr. 4102 VV-RVG).

Diese Gebühren orientieren sich an der Bedeutung und Schwierigkeit des Verfahrens.

b) Honorarvereinbarung (§ 3a RVG)

In komplexen oder besonders umfangreichen Verfahren, wie etwa im Wirtschaftsstrafrecht oder bei Sexualdelikten, ist es üblich, eine individuelle Honorarvereinbarung zu schließen. Diese kann nach Zeitaufwand (Stundensatz) oder als Pauschalvergütung gestaltet sein.

 

3. Kostenfaktoren im Strafverfahren

Die tatsächlichen Kosten einer Strafverteidigung hängen stark vom Umfang und Stadium des Verfahrens ab:

a) Phasen im Strafverfahren:

  • Ermittlungsverfahren (z. B. bei Durchsuchung oder Beschuldigtenvernehmung),

  • Zwischenverfahren (nach Anklageerhebung),

  • Hauptverhandlung (inkl. Vorbereitung, Zeugenvernehmung etc.),

  • Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision).

b) Beispielhafte Ausgangssituationen aus Dingolfing:

  • Trunkenheitsfahrt auf der B20: Mandant erhält Vorladung wegen § 316 StGB.
    → Verteidigung ab Ermittlungsverfahren, ggf. Hauptverhandlung.

  • Durchsuchung wegen BtM-Besitzes in Niederviehbach:
    → Sofortige Eilverteidigung, rechtliche Prüfung der Beschlagnahme.

  • Vorwurf der Körperverletzung nach Streit in einer Diskothek 
    → Aussageverweigerungsrecht, Strategieentwicklung, ggf. Verständigung nach § 257c StPO.

In all diesen Situationen hängt der Aufwand der Verteidigung von der Aktenlage, der Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft Landshut sowie der Verfahrensstrategie ab.

 

4. Beispielrechnung: Wie viel kostet ein Strafverteidiger?

Ein fiktives, durchschnittliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Diebstahl (§ 242 StGB), ohne Hauptverhandlung:

LeistungGebühr laut RVG
Grundgebühr (§ 13 RVG, Nr. 4100)160 € – 360 €
Verfahrensgebühr (Ermittlung)160 € – 520 €
Auslagenpauschale (§ 26 RVG)20 €
Umsatzsteuer (19 %)abhängig vom Gesamtbetrag
Gesamt (netto):ca. 400 € – 900 €

Wird eine Hauptverhandlung erforderlich oder zieht sich das Verfahren über mehrere Monate, steigen die Gebühren entsprechend.

Hinweis: In schweren Verfahren (z. B. mit Untersuchungshaft oder Durchsuchung) kann eine Verteidigung schnell mehrere tausend Euro kosten – insbesondere bei Wahlverteidigern mit Honorarvereinbarung.

 

5. Kostenträger: Wer übernimmt die Anwaltskosten?

a) Rechtsschutzversicherung

Viele Rechtsschutzversicherungen decken strafrechtliche Verfahren nur eingeschränkt ab, insbesondere nicht bei vorsätzlichen Taten.
Tipp: Vorabdeckung prüfen, insbesondere bei Verkehrsdelikten oder fahrlässigen Körperverletzungen.

b) Pflichtverteidigung (§ 140 StPO)

In bestimmten Fällen besteht Anspruch auf eine Pflichtverteidigung:

  • bei Untersuchungshaft (Haftsache),

  • bei Anklage vor dem Landgericht,

  • wenn der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann.

Der Pflichtverteidiger wird vom Staat bestellt, die Kosten trägt zunächst die Staatskasse. Wird der Beschuldigte jedoch verurteilt, können die Kosten nachträglich auf ihn übertragen werden.

c) Freispruch – Rückerstattung durch die Staatskasse

Wer freigesprochen wird, kann seine Verteidigungskosten vom Staat erstattet bekommen (§ 467 StPO). Dies gilt jedoch nur für die gesetzlichen Gebühren – nicht für zusätzlich vereinbarte Honorare.

 

6. Fehler vermeiden – was Betroffene wissen sollten

Viele Mandanten warten zu lange mit der Beauftragung eines Strafverteidigers , sei es aus Kostengründen oder Unsicherheit.
Das kann schwerwiegende Auswirkungen haben:

  • Unbedachte Aussagen gegenüber der Polizei, z. B. in Landshut oder Dingolfing, verschlechtern oft die eigene Rechtsposition.

  • Eine nicht geprüfte Durchsuchung oder Beschlagnahme bleibt unangefochten.

  • Fristen werden versäumt (z. B. Einspruch gegen Strafbefehl).

Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingebunden wird, desto gezielter und effizienter kann er arbeiten. 

7. Fazit: Transparenz & Vertrauen – auch bei den Kosten

Die Beauftragung eines Strafverteidigers ist eine wichtige Entscheidung, die mit Kosten verbunden ist, aber auch mit Chancen, ein Verfahren im besten Fall frühzeitig zu beenden oder ein mildes Urteil zu erreichen.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Dingolfing biete ich:

  • Transparente Aufklärung zu den voraussichtlichen Kosten,

  • Individuelle Einschätzung der Erfolgsaussichten,

  • Kompetente Verteidigung mit Erfahrung in regionalen Verfahren (Landgericht Landshut, Amtsgericht Dingolfing, Polizeiinspektion Dingolfing).

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Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt.