Wann muss ich meine Miete zahlen? – Alles zur pünktlichen Mietzahlung

Die Mietzahlung zählt zu den grundlegenden Pflichten eines jeden Mieters. Dabei stellt sich oft die Frage: Wann genau muss die Miete gezahlt werden? Gibt es gesetzliche Fristen? Und welche Konsequenzen drohen bei Zahlungsverzug? In diesem Beitrag klären wir verständlich und praxisnah, was du über die Fälligkeit der Mietzahlung wissen solltest, damit du sicher und sorgenfrei wohnst.

 

1. Gesetzliche Grundlage: Wann ist die Mietzahlung fällig?

Die Regelungen zur Mietzahlung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Genauer gesagt in § 556b Abs. 1 BGB

„Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag, der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.“

Für Monatsmieten bedeutet das: Die Miete für den jeweiligen Monat muss spätestens am dritten Werktag dieses Monats beim Vermieter eingegangen sein. Dabei ist der erste Werktag in der Regel der 1. eines Monats, sofern dieser kein Sonn- oder Feiertag ist.

Beispiel:

Fällt der 1. April auf einen Mittwoch, dann zählen Mittwoch (1.), Donnerstag (2.) und Freitag (3.) als die drei Werktage – die Miete muss spätestens am 3. April beim Vermieter eingehen.

 

2. Zahlungseingang zählt – nicht die Überweisung!

Ein häufiger Irrtum besteht darin zu glauben, dass es genügt, die Mietzahlung bis zum dritten Werktag zu überweisen. Doch das reicht in der Regel nicht aus. Entscheidend ist nicht der Überweisungstag, sondern der Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters.

Das bedeutet: Je nach Bank kann eine Überweisung 1–2 Werktage dauern. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, die Mietzahlung ein bis zwei Tage vor Fristende durchzuführen oder einen Dauerauftrag einzurichten, der automatisch rechtzeitig ausgelöst wird.

 

3. Was passiert bei verspäteter Mietzahlung?

Wenn die Miete zu spät eingeht, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. Das Mietrecht unterscheidet dabei zwischen einmaliger Verspätung und wiederholtem Zahlungsverzug.

Mögliche Folgen:

  • Mahnung: Vermieter dürfen nach einer verspäteten Mietzahlung eine Mahnung schicken.

  • Abmahnung: Bei wiederholtem Verzug kann es zu einer schriftlichen Abmahnung kommen.

  • Fristlose Kündigung: Wer mit zwei Monatsmieten in Verzug ist oder über zwei Monate hinweg nicht oder nur teilweise zahlt, riskiert eine fristlose Kündigung (§ 543 Abs. 2 BGB).

Einmaliges Zuspätkommen ist also noch kein Weltuntergang, sollte aber nicht zur Regel werden. Kommunikation mit dem Vermieter ist in solchen Fällen wichtig. Eine mehrmalige Verspätung kann einen Kündigungsgrund darstellen. 

 

4. Besondere Fälle: Abweichungen im Mietvertrag

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Regelung, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Vermieter und Mieter können im Vertrag auch eine andere Zahlungsfrist festlegen, beispielsweise den 5. oder 10. des Monats. Solche Vereinbarungen sind rechtlich zulässig, solange sie keine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen.

Wenn du unsicher bist, wirf am besten einen Blick in deinen Mietvertrag. Auch bei Unstimmigkeiten, zum Beispiel wegen Mieterhöhungen oder Nebenkosten, solltest du niemals einfach die Mietzahlung einstellen, da dies zu Kündigungen führen kann.

 

5. Tipps für eine reibungslose Mietzahlung

Damit es erst gar nicht zu Problemen kommt, hier einige Tipps für eine zuverlässige Mietzahlung:

  • Dauerauftrag einrichten: So wird die Miete automatisch zum gewünschten Zeitpunkt abgebucht.

  • Puffer einplanen: Überweise die Miete frühzeitig, um Feiertage oder Banklaufzeiten abzufangen.

  • Zahlung prüfen: Kontrolliere regelmäßig, ob der Dauerauftrag korrekt läuft.

  • Kommunikation: Wenn es doch mal eng wird, sprich offen mit deinem Vermieter – oft lässt sich eine Lösung finden.

 

6. Fazit: Mietzahlung pünktlich und sicher leisten

Die Mietzahlung ist eine Pflicht, die du als Mieter ernst nehmen solltest. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Miete bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein muss

Wer regelmäßig zu spät zahlt, riskiert nicht nur Mahnungen, sondern im schlimmsten Fall sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. Deshalb gilt: Zahle deine Miete pünktlich – dein Zuhause dankt es dir.

Sie haben eine Mahnung wegen verspäteter Zahlungen erhalten oder möchten gegen einen Mieter vorgehen, der immer zu spät zahlt?

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Hinweis: Der Text wurde teilweise mit KI bearbeitet.