1.Verständigung nach § 257c StPO im Strafverfahren und ihre Bedeutung in Dingolfing

Die sogenannte „Verständigung“ im Strafprozess, oft auch als Deal im Strafverfahren bezeichnet, ist in § 257c Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie ermöglicht es Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagtem, sich auf ein Strafmaß zu einigen. Gerade in Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten in Niederbayern, etwa beim Amtsgericht Landau an der Isar oder der Staatsanwaltschaft Landshut, kommt diese Möglichkeit regelmäßig zur Sprache.

Für Beschuldigte aus Dingolfing und Umgebung, die sich etwa nach einer Durchsuchung in Dingolfing oder einer polizeilichen Vernehmung erstmals mit der Strafjustiz konfrontiert sehen, stellt sich die Frage: Was bedeutet eine Verständigung? Welche Chancen bietet sie und welche Gefahren?

2. Gesetzliche Grundlage: § 257c StPO

Die Verständigung nach § 257c StPO erlaubt es dem Gericht, dem Angeklagten eine bestimmte Strafe in Aussicht zu stellen, wenn dieser ein Geständnis ablegt.

a) Voraussetzungen

  • Beteiligung von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung

  • Grundlage ist ein umfassendes Geständnis des Angeklagten

  • Vereinbarung muss im Protokoll festgehalten und transparent gemacht werden

b) Grenzen der Verständigung

Nicht verhandelbar sind:

  • Schuldfrage (die Entscheidung, ob jemand schuldig ist oder nicht, liegt allein beim Gericht),

  • Maßregeln der Besserung und Sicherung (z. B. Unterbringung in der Psychiatrie),

  • bestimmte Verfahrensfragen wie Kostenentscheidungen.

Damit ist klar: Ein Deal kann nur die Rechtsfolgen betreffen, aber nicht die Frage, ob die Tat überhaupt begangen wurde.

 

3. Chancen der Verständigung für Mandanten

Für Beschuldigte kann eine Verständigung im Strafrecht erhebliche Vorteile haben:

a) Strafmilderung

Ein Geständnis spart dem Gericht Zeit und Aufwand. Im Gegenzug wird dem Angeklagten häufig eine mildere Strafe zugesagt.

b) Rechtssicherheit

Gerade bei komplexen Vorwürfen, etwa im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts oder bei Wirtschaftsdelikten, schafft die Verständigung Planungssicherheit.

c) Vermeidung langwieriger Hauptverhandlungen

Insbesondere können Verfahren sonst über mehrere Verhandlungstage geführt werden. Eine Verständigung führt häufig zu einer schnelleren Beendigung des Prozesses.

 

4. Risiken und Fallstricke

Trotz der Chancen ist Vorsicht geboten.

a) Drucksituation für Angeklagte

Viele Mandanten berichten, dass sie sich nach einer Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft in  stark unter Druck gesetzt fühlen. Ein vorschnelles Geständnis, nur um „Ruhe zu haben“, kann jedoch fatale Folgen haben.

b) Keine Garantie für das zugesagte Strafmaß

Das Gericht ist nicht vollständig gebunden. Kommen während der Hauptverhandlung neue Tatsachen ans Licht, kann die Verständigung aufgehoben werden (§ 257c Abs. 4 StPO).

c) Beschränkte Rechtsmittelmöglichkeiten

Wer im Rahmen einer Verständigung ein Geständnis ablegt, hat es später schwer, gegen das Urteil erfolgreich Rechtsmittel einzulegen.

 

5. Strategische Überlegungen für die Verteidigung

a) Zeitpunkt der Verständigung

Ein Deal ist nicht zu jedem Zeitpunkt sinnvoll. Oft empfiehlt es sich, zunächst die Beweislage zu prüfen, etwa durch Akteneinsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft.

b) Mandantenziele berücksichtigen

Manche Mandanten wünschen eine möglichst geringe Strafe, andere wollen ihre Unschuld beweisen. Ein erfahrener Strafverteidiger muss diese Interessen sorgfältig abwägen.

c) Vermeidung von Fehleinschätzungen

Ein typischer Fehler ist, eine Verständigung ohne fundierte Prüfung anzunehmen. Wer vorschnell gesteht, ohne die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, verschenkt oft wertvolle Chancen.

 

6. Beispiel aus der Praxis (frei erfunden)

Ein Mandant wurde nach einer Durchsuchung wegen Verdachts auf Betäubungsmittelbesitz angeklagt. Die Beweislage war erdrückend, das Amtsgericht Dingolfing deutete eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr an.

Durch geschickte Verhandlungen im Rahmen von § 257c StPO konnte erreicht werden, dass der Mandant ein Geständnis ablegte und im Gegenzug eine Bewährungsstrafe erhielt. Damit konnte eine sofortige Haft vermieden werden. Dies ist ein klassisches Beispiel, wie eine Verständigung sinnvoll eingesetzt werden kann.

 

 

8. Fazit: Verständigung nach § 257c StPO – Chance oder Risiko?

Die Verständigung nach § 257c StPO ist ein wichtiges Instrument im deutschen Strafrecht. Sie kann für Beschuldigte erhebliche Vorteile bringen, birgt aber zugleich erhebliche Risiken.

Eine fundierte Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Dingolfing ist deshalb unverzichtbar. Nur mit einer klaren Strategie und genauer Kenntnis der Rechtslage lässt sich entscheiden, ob ein Deal sinnvoll ist oder ob der Weg über eine vollständige Hauptverhandlung die bessere Lösung darstellt.

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Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt.