1. Vererben ohne Nachkommen: Was beim Testament ohne Kinder zu beachten ist

Nicht jeder Erblasser hat Kinder – doch auch kinderlose Erblasser sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was mit ihrem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Denn wer kein Testament verfasst, überlässt die Verteilung seines Nachlasses der gesetzlichen Erbfolge – und das kann zu überraschenden oder sogar unerwünschten Ergebnissen führen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie man ein Testament ohne Kinder sinnvoll gestaltet, wer ohne Testament erbt und welche Möglichkeiten es gibt das Vermögen gezielt zu verteilen.

 

2. Gesetzliche Erbfolge ohne Kinder: Wer erbt?

Wurde kein Testament verfasst, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Ohne eigene Kinder rücken zunächst die nächsten Verwandten in den Fokus:

a) Ehepartner/in:

Der überlebende Ehepartner erbt je nach Güterstand einen bestimmten Anteil am Nachlass. Hier erfahren Sie mehr über Ehegattenerbrecht. 

b) Eltern und Geschwister

Nach § 1925 BGB sind Eltern und Geschwister Erben zweiter Ordnung. Diese erben, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Hierbei werden zunächst die Eltern und dann deren Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers) bedacht.

c) Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen

Als Erben der dritten Ordnung nach § 1926 BGB erben diese, wenn es keine Erben vorhergehender Ordnung gibt. 

Existieren keine lebenden Verwandten mehr, so fällt das gesamte Vermögen an den Staat. Dies nennt man eine Fiskalerbschaft. 

 

3. Warum ein Testament ohne Kinder sinnvoll ist

Ein Testament ohne Kinder ermöglicht es, frei zu entscheiden, wem das Vermögen hinterlassen werden soll. Dies können der Ehepartner oder Lebenspartner, Freunde oder wohltätige Organisationen sein. 

Oft werden auch Personen bedacht, die sich im Alter um den Erblasser kümmern und diesen Pflegen.

Durch ein Testament wird sichergestellt, dass der letzte Wille eingehalten wird und beispielsweise die Grabpflege durchgeführt wird.

Gerade bei kinderlosen Paaren ohne Trauschein ist ein Testament unverzichtbar: Denn ohne Eheschließung besteht kein gesetzliches Erbrecht des überlebenden Partners. Der langjährige Lebenspartner hätte sonst keinerlei Anspruch auf das Erbe.

 

4. Gestaltungsmöglichkeiten für ein Testament ohne Kinder

Es gibt verschiedene Optionen, wie ein Testament aufgesetzt werden kann. Dabei kommt es auf die individuellen Wünsche und die familiäre Situation an.

a) Einzeltestament

Das Einzeltestament eignet sich für Erblasser, die selbstständig mit maximaler Freiheit über ihren Nachlass entscheiden möchten. Darin können nahezu alle Personen und Institutionen eingesetzt werden und dies zu beliebigen Teilen. Dies können zum Beispiel folgende Personen sein: 

  • Lebenspartner oder Freunde

  • Neffen, Nichten, Patenkinder

  • Stiftungen oder gemeinnützige Vereine

  • Firmen

b) Berliner Testament (für Ehepaare)

Für verheiratete Paare ist das sogenannte Berliner Testament eine beliebte Variante. Beide Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des länger lebenden Partners erben dann die benannten Personen oder Organisationen.

Hier können Sie mehr über das Berliner Testament erfahren. 

c) Vermächtnis

Neben Erben können auch Vermächtnisse angeordnet werden. Das bedeutet, dass bestimmte Personen oder Einrichtungen einen festgelegten Geldbetrag, Gegenstand oder Immobilie erhalten, jedoch keine Erbenstellung erhalten. 

Hier können Sie mehr über das Vermächtnis erfahren. 

 

5. Pflichtteil – auch ohne Kinder relevant?

Grundsätzlich haben Kinder, Ehepartner und (in bestimmten Fällen) Eltern einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie enterbt wurden. Ohne Kinder und bei vorherigem Tod der Eltern gibt es in der Regel keine pflichtteilsberechtigten Personen mehr. Dies führt zu erbrechtlich maximaler Entscheidungsfreiheit. 

 

6. Wann ist professionelle Hilfe sinnvoll?

Ein Testament sollte klar und rechtlich einwandfrei formuliert sein, um Streitigkeiten oder Unklarheiten zu vermeiden. Besonders wenn Immobilien, größere Vermögenswerte oder besondere familiäre Konstellationen (z. B. Auslandsvermögen oder mehrere Erben) im Spiel sind, empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

 

7. Fazit: Selbstbestimmung durch ein Testament ohne Kinder

Auch als kinderlose Erblasser sollten Sie die Gestaltung Ihres letzten Willens nicht dem Zufall überlassen. Mit einem individuell erstellten Testament können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen Menschen oder Organisationen zugutekommt, die Ihnen wirklich am Herzen liegen. Gleichzeitig schützt du deine Angehörigen oder deinen Partner vor Unsicherheiten oder langwierigen Erbstreitigkeiten.

Ein rechtzeitig aufgesetztes Testament ist ein wichtiger Schritt für Klarheit und Rechtssicherheit.

 

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Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt.