Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens und oft auch die entscheidendste. Wer als Beschuldigter von Polizei oder Staatsanwaltschaft kontaktiert wird, sollte sofort wissen:
Jetzt geht es um mehr als nur eine Befragung, jetzt geht es um Ihre Rechte.
In diesem Beitrag erklären wir, was das Ermittlungsverfahren ist, welche Rechte Sie haben und warum eine frühe Verteidigung durch einen Strafverteidiger entscheidend sein kann.
1. Was ist das Ermittlungsverfahren?
Das Ermittlungsverfahren dient dazu, herauszufinden, ob ein Strafverdacht gegen eine Person vorliegt. Es beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer möglichen Straftat erlangen – z. B. durch Anzeige, Eigenerkenntnis oder andere Hinweise.
Ziel ist es, Beweise zu sammeln, die sowohl für als auch gegen den Beschuldigten sprechen. Die Ermittlungen können Monate dauern und enden entweder mit einer Anklage, einem Strafbefehl oder einer Einstellung des Verfahrens.
2. Die Rolle des Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren
Ein erfahrener Strafverteidiger kann schon im Ermittlungsverfahren entscheidend Einfluss nehmen. Seine Aufgaben sind u. a.:
Akteneinsicht beantragen
Nur mit vollständiger Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich eine fundierte Verteidigungsstrategie aufbauen.Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft übernehmen
Dadurch vermeiden Sie belastende Aussagen oder Verhaltensfehler.Frühzeitige Einwirkung auf das Verfahren
Ziel: Verfahrenseinstellung ohne Anklage oder ohne öffentliche Hauptverhandlung.
3. Rechte des Beschuldigten
Als Beschuldigter haben Sie im Ermittlungsverfahren mehrere wichtige Rechte:
Recht zu schweigen
Sie müssen sich nicht äußern – weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft.
→ Tipp: Ohne Akteneinsicht niemals eine Aussage machen!Recht auf einen Verteidiger
Sie dürfen sich jederzeit eines Anwalts bedienen – auf Wunsch auch durch einen Pflichtverteidiger.Recht auf Akteneinsicht (über den Anwalt)
Nur ein Anwalt kann vollständige Akteneinsicht beantragen.
4. Häufige Fehler im Ermittlungsverfahren
Unüberlegte Aussagen bei der Polizei
Einwilligung in Hausdurchsuchung ohne rechtliche Prüfung
Verharmlosung der Situation („Ich hab doch nichts getan“)
Verzicht auf anwaltliche Vertretung
Wichtig: Selbst vermeintlich harmlose Aussagen können gegen Sie verwendet werden. Lassen Sie sich vor dem ersten Kontakt mit Behörden rechtlich beraten.
5. Möglichkeiten der Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Ein guter Strafverteidiger prüft, ob:
das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt werden kann (§ 170 Abs. 2 StPO),
eine Einstellung gegen Auflagen möglich ist (§ 153a StPO),
eine frühzeitige Einigung mit der Staatsanwaltschaft sinnvoll ist,
ob eine Verteidigung auf spätere Verfahrensabschnitte vorbereitet werden muss (z. B. Hauptverhandlung).
6. Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren
In bestimmten Fällen (z. B. schwere Straftaten, Untersuchungshaft, drohende Freiheitsstrafe) steht dem Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren ein Pflichtverteidiger zu. Dieser wird vom Gericht bestellt, falls sich der Betroffene keinen Anwalt wählt.
7. Fazit: Frühe Verteidigung kann das gesamte Strafverfahren beeinflussen
Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Wer hier Fehler macht – etwa durch vorschnelle Aussagen oder fehlende Verteidigung – riskiert unnötige Belastungen, Strafbefehle oder Anklagen.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann frühzeitig eingreifen, Fehler vermeiden und im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
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Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.