1. Unterschlagung nach § 246 StGB – Definition, Strafe & Verteidigung

Die Unterschlagung zählt zu den Eigentumsdelikten im deutschen Strafrecht. Sie ist in § 246 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.  In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau unter Unterschlagung zu verstehen ist, wann sie vorliegt, welche Strafen drohen und wie Sie sich im Ernstfall verteidigen können.

 

2. Was ist Unterschlagung? – Die Definition nach § 246 StGB

Nach § 246 Absatz 1 StGB macht sich derjenige strafbar, der eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, ohne Eigentümer zu sein. Dabei ist wichtig, dass er die Sache nicht gestohlen, sondern bereits rechtmäßig erlangt hat, z. B. durch Leihe, Miete oder als Finder.

Beispiel: Wer ein gemietetes Fahrzeug einfach behält oder weiterverkauft, begeht Unterschlagung und keinen Diebstahl, nach § 246 StGB – denn das Auto war zunächst rechtmäßig im Besitz des Unterschlagenden.

Tatbestandsmerkmale der Unterschlagung:

  1. Fremde bewegliche Sache – Die Sache gehört nicht dem Täter und ist körperlich beweglich.

  2. Zueignung – Der Täter behandelt die Sache so, als wäre sie sein Eigentum.

  3. Rechtswidrigkeit der Zueignung – Der Täter hat keinen Anspruch auf die Sache.

  4. Vorsatz – Es muss ein vorsätzliches Handeln vorliegen.

 

3. Unterschied zwischen Unterschlagung und Diebstahl

Im Gegensatz zum Diebstahl (§ 242 StGB), bei dem der Täter eine Sache wegnehmen muss, ist bei der Unterschlagung die Sache bereits im Besitz des Täters – allerdings nicht als Eigentümer, sondern z. B. als Mieter, Verwahrer oder Finder.

Wichtig: Die Unterschlagung betrifft also häufig Situationen, in denen ein zunächst legaler Besitz in ein rechtswidriges Verhalten übergeht.

 

4. Strafrahmen bei Unterschlagung nach § 246 StGB

Die einfache Unterschlagung wird mit

  • Geldstrafe oder

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

bestraft.

In besonders schweren Fällen kann sich die Strafe erhöhen.

Besonders schwerer Fall der Unterschlagung (§ 246 Abs. 2 StGB)

Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn:

  • die Sache dem Täter anvertraut wurde (z. B. durch Verwahrung, Auftrag, Treuhand),

  • und der Täter diese missbräuchlich für eigene Zwecke verwendet.

Strafrahmen in diesem Fall: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

 

5. Beispiele für Unterschlagung im Alltag

  • Ein Mitarbeiter verkauft ein dem Arbeitgeber gehörendes Arbeitsgerät.

  • Ein Finder behält eine verlorene Brieftasche, anstatt sie abzugeben.

  • Ein Mieter gibt die gemietete Sache nach Ablauf der Mietzeit nicht zurück.

  • Ein Bekannter leiht sich ein Fahrrad und veräußert es später.

 

6. Abgrenzung zu anderen Delikten

TatbestandMerkmalGesetz
DiebstahlWegnahme einer fremden Sache§ 242 StGB
UnterschlagungZueignung einer bereits im Besitz befindlichen Sache§ 246 StGB
BetrugTäuschung über Tatsachen zur Erlangung von Vermögen§ 263 StGB
VeruntreuungUnterschlagung einer anvertrauten Sache§ 246 Abs. 2 StGB

 

7. Mögliche Verteidigungsansätze bei Unterschlagung

Als Strafverteidiger prüfe ich im Einzelfall u. a. folgende Fragen:

  • War die Zueignung wirklich rechtswidrig?

  • Lag ein Zueignungswille vor?

  • War der Besitz rechtmäßig und wurde die Rückgabe nur verzögert?

  • Gab es eine Einwilligung oder Duldung des Eigentümers?

Oftmals lässt sich der Tatvorwurf entkräften oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen – besonders bei fehlendem Vorsatz oder geringem Schaden.

 

8. Was tun bei Vorwurf der Unterschlagung?

Wenn Ihnen Unterschlagung vorgeworfen wird:

  1. Schweigen Sie zur Sache – äußern Sie sich nicht ohne anwaltliche Beratung.

  2. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger – schon im Ermittlungsverfahren lassen sich Weichen stellen.

  3. Lassen Sie die Vorwürfe rechtlich prüfen – es gibt oft Spielraum.

 

9. Fazit: Unterschlagung ist kein Kavaliersdelikt

Die Unterschlagung nach § 246 StGB kann schnell zur Strafanzeige führen – auch bei scheinbar harmlosen Alltagskonflikten. Wer sich eine fremde Sache rechtswidrig aneignet, obwohl sie ihm ursprünglich rechtmäßig überlassen wurde, macht sich strafbar. Die genaue Prüfung der Umstände ist entscheidend. Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen beratend und verteidigend zur Seite.

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Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.