1. Was ist Subventionsbetrug nach § 264 StGB?
Der Subventionsbetrug ist eine eigenständige Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und betrifft den missbräuchlichen Bezug staatlicher Fördermittel. Die Vorschrift des § 264 StGB schützt das Vertrauen des Staates in die wahrheitsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder.
Gerade im Kontext von Corona-Hilfen, EU-Förderprogrammen oder landwirtschaftlichen Subventionen wurde der Tatbestand in den letzten Jahren besonders häufig relevant. Dabei reichen schon falsche Angaben bei der Antragstellung aus, um den Vorwurf eines Subventionsbetrugs zu begründen.
2. Gesetzestext: § 264 StGB – Subventionsbetrug
§ 264 StGB stellt verschiedene Verhaltensweisen unter Strafe, die im Zusammenhang mit der Beantragung oder Verwendung von Subventionen stehen. Dazu zählen u. a.:
Täuschung bei Antragstellung
Verwendung der Mittel zu anderen als den angegebenen Zwecken
Unterlassen von Mitteilungen über subventionsrelevante Änderungen
Wichtig: Auch leichtfertiges Handeln (also grobe Fahrlässigkeit) kann bereits strafbar sein – anders als bei vielen anderen Delikten.
3. Was sind Subventionen im Sinne des Gesetzes?
Nicht jede staatliche Zahlung ist automatisch eine „Subvention“ im strafrechtlichen Sinn. Eine Subvention liegt nur dann vor, wenn sie:
- Aus öffentlichen Mitteln gewährt wird
- Ohne marktmäßige Gegenleistung erfolgt
- Einem bestimmten Zweck dient
- Auf Grundlage von Rechtsvorschriften oder Verwaltungsrichtlinien bewilligt wird
Beispiele für Subventionen:
Corona-Soforthilfen
EU-Agrarförderungen
BAFA-Zuschüsse (z. B. für Energieberatung)
Gründerzuschüsse oder Innovationsförderungen
4. Wann liegt Subventionsbetrug vor?
Ein Subventionsbetrug kann vorliegen, wenn:
bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht werden (z. B. über Mitarbeiterzahlen, Umsätze, Verluste)
ein Antrag auf Subvention gestellt wird, obwohl keine Anspruchsvoraussetzungen vorliegen
Nachweispflichten (z. B. Verwendungsnachweise) nicht erfüllt werden
die Subvention zweckentfremdet verwendet wird
Schon ein einziger falscher Wert in einem Förderformular kann den Tatbestand des § 264 StGB erfüllen – unabhängig davon, ob später eine Rückzahlung erfolgt.
5. Was ist der Unterschied zum Betrug (§ 263 StGB)?
Der Subventionsbetrug ist damit keine Variante des Betrugs, sondern ein eigenständiges Delikt mit eigenen Regeln – insbesondere hinsichtlich der Strafbarkeit bei Leichtfertigkeit.
6. Welche Strafen drohen bei Subventionsbetrug?
Der Strafrahmen des § 264 StGB sieht vor:
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder
Geldstrafe
In besonders schweren Fällen (z. B. bandenmäßige Begehung oder sehr hoher Schadenssumme) kann auch eine Freiheitsstrafe über 5 Jahre verhängt werden.
Typische Auswirkungen eines Subventionsbetrugs:
Eintrag ins Führungszeugnis
Berufsrechtliche Konsequenzen (z. B. Ausschluss von Förderprogrammen)
Rückforderung der Subventionen durch die Behörde
Rufschädigung
7. Subventionsbetrug – Verteidigungsmöglichkeiten
Gerade weil der § 264 StGB auch fahrlässiges Handeln unter Strafe stellt, ist die Verteidigung gegen einen Subventionsbetrugsvorwurf anspruchsvoll, aber keineswegs aussichtslos.
Mögliche Verteidigungsansätze:
Keine Subvention im rechtlichen Sinn: Die beantragte Leistung war keine strafrechtlich relevante Subvention.
Fehlender Vorsatz oder keine Leichtfertigkeit: Der Fehler war nachvollziehbar oder beruhte auf unklaren Vorgaben.
Formale Fehler im Ermittlungsverfahren
Geringfügigkeit oder tätige Reue: Bei geringen Summen oder freiwilliger Rückzahlung kann das Verfahren oft eingestellt werden.
8. Verhalten im Ermittlungsverfahren
Wird gegen Sie wegen Subventionsbetrugs ermittelt (z. B. durch Zoll, LKA oder Staatsanwaltschaft), gilt:
Keine Aussage ohne Anwalt!
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch
Übergeben Sie keine Unterlagen ohne anwaltliche Beratung
Lassen Sie Ihren Antrag oder Ihre Fördermittelabrechnung prüfen
Ein Anwalt für Strafrecht kann die Ermittlungsakte einsehen, die Vorwürfe prüfen und frühzeitig Einfluss auf den Verfahrensverlauf nehmen.
9. Jetzt anwaltliche Hilfe bei Subventionsbetrug sichern
Wenn Ihnen Subventionsbetrug nach § 264 StGB vorgeworfen wird, sollten Sie sofort handeln. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung erhalten, desto größer sind die Chancen auf Verfahrenseinstellung oder milde Sanktionen.
10. Fazit: Subventionsbetrug ist kein Bagatelldelikt
Der Subventionsbetrug nach § 264 StGB ist ein schwerwiegendes Delikt, das selbst bei fahrlässigem Verhalten zur Strafverfolgung führen kann. In vielen Fällen sind die Betroffenen sich der Tragweite ihres Handelns gar nicht bewusst. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, professionelle Verteidigung – idealerweise durch einen erfahrenen Strafverteidiger.
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Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.