Die schwere Körperverletzung ist eine besonders gravierende Form der Körperverletzung im deutschen Strafrecht. Sie ist in § 226 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und stellt eine Erfolgsqualifikation der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB dar.
Auf dieser Seite erklären wir, wann eine schwere Körperverletzung vorliegt und welche rechtlichen Konsequenzen drohen.
1. Was ist eine schwere Körperverletzung?
Die Vorschrift des § 226 StGB lautet:
„(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person
das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder es dauernd nicht mehr gebrauchen kann, oder
in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.“
Es handelt sich also um eine sogenannte Erfolgsqualifikation, bei der eine schwere Folge aus einer vorsätzlichen Körperverletzung resultiert.
2. Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen einer schweren Körperverletzung?
Damit eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB erfolgen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt und beweisbar sein:
a) Vorsätzliche Körperverletzung als Grunddelikt
Dem Täter muss eine vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB oder eine andere Körperverletzungsform (z. B. § 224 StGB) nachgewiesen werden.
b) Eintritt einer schweren Folge
Mindestens eine der in § 226 Abs. 1 StGB genannten schweren Folgen muss eingetreten sein. Beispiele:
Verlust des Augenlichts auf einem Auge
Verlust eines Armes oder Beines
Dauerhafte Entstellung im Gesicht (z. B. durch Narben oder Verbrennungen)
c) Kausalität und Fahrlässigkeit
Zwischen der Körperverletzung und der schweren Folge muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Zudem muss der Täter die schwere Folge wenigstens fahrlässig verursacht haben (§ 18 StGB).
3. Strafmaß und Rechtsfolgen
Das Strafmaß für schwere Körperverletzung ist erheblich:
Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren
In minder schweren Fällen: Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren (§ 226 Abs. 2 StGB)
Bei besonders brutalen Taten kann die Strafe auch deutlich höher ausfallen, insbesondere in Tateinheit mit anderen Delikten (z. B. gefährliche Körperverletzung, versuchter Totschlag).
4. Unterschied zur gefährlichen Körperverletzung
Während bei der gefährlichen Körperverletzung das Tatmittel entscheidend ist (z. B. Waffe, Gift), ist bei der schweren Körperverletzung die Tatfolge ausschlaggebend. Beide Tatbestände können nebeneinander erfüllt sein.
5. Fazit
Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB ist ein besonders schwerwiegender Vorwurf mit hohen Strafandrohungen. Ob ein solcher Tatbestand erfüllt ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab und bedarf einer sorgfältigen juristischen Prüfung. Wer mit dem Vorwurf konfrontiert wird sollte unverzüglich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
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