Körperverletzung ist ein zentraler Straftatbestand im deutschen Strafrecht. Doch nicht jede Körperverletzung ist gleich. Das Gesetz unterscheidet unter anderem zwischen der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) und der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB). In diesem Beitrag erfahren Sie, worin die Unterschiede liegen, welche Strafen drohen und wie Sie sich als Beschuldigter oder Geschädigter verhalten sollten.
1. Was ist eine einfache Körperverletzung?
Die einfache Körperverletzung ist im Strafgesetzbuch (StGB) in § 223 geregelt. Danach macht sich strafbar, wer:
„eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.“
a) Was bedeutet das konkret?
Körperliche Misshandlung: Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit beeinträchtigt. Dazu zählen etwa Schläge, Tritte, Ohrfeigen oder das Stoßen einer Person.
Gesundheitsschädigung: Jede Herbeiführung oder Steigerung eines pathologischen Zustands, also z. B. eine Prellung, Bluterguss, Hautabschürfung oder eine Infektion.
b) Strafmaß:
Die einfache Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
2. Wann liegt eine gefährliche Körperverletzung vor?
Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB ist eine Qualifikation der einfachen Körperverletzung. Das bedeutet: Die Tat wird als Steigerung zur Grundtat eingestuft, wenn bestimmte Umstände hinzukommen. Sie gilt als deutlich schwerwiegender.
a) Gefährliche Körperverletzung liegt nach § 224 StGB vor, wenn:
Der Täter die Körperverletzung unter einer der folgenden Bedingungen begeht:
mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs
mittels eines hinterlistigen Überfalls
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
durch eine Vergiftung oder gesundheitsschädliche Stoffe
b) Beispiele:
Einsatz eines Messers, Baseballschlägers oder Glasflasche
gemeinsames Angreifen einer Person durch mehrere Täter
Verabreichen von Drogen oder bewusstlos machen durch Medikamente
Tritte gegen den Kopf
c) Strafmaß:
Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen kann die Strafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegen.
3. Anzeige, Strafantrag & Ermittlungsverfahren
Die einfache Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d. h., sie wird in der Regel nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wird – es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse.
Die gefährliche Körperverletzung hingegen ist ein Offizialdelikt und wird automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt, sobald sie davon Kenntnis erlangt.
4. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Taten, die verjähren, ergibt sich aus § 78 Abs. 3 StGB:
- Nach 30 Jahren verjähren Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind
- Nach 20 Jahren verjähren Taten, die maximal mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind
- Nach 10 Jahren verjähren Taten, die maximal mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren und bis zu zehn Jahren bedroht sind
- Nach 5 Jahren verjähren Taten, die maximal mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind
- Nach 3 Jahren verjähren alle übrigen Taten
Daraus ergibt sich für die oben Aufgeführten Körperverletzungsdelikte eine Verjährung von:
Einfache Körperverletzung: Verjährt in 5 Jahren
Gefährliche Körperverletzung: Verjährt in 10 Jahren
5. Was tun, wenn Sie beschuldigt werden?
Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann schwerwiegende Folgen haben. Machen Sie keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung und lassen Sie den Tatvorwurf umgehend von einem Strafverteidiger prüfen. Insbesondere bei gefährlicher Körperverletzung drohen hohe Freiheitsstrafen.
6. Rechte und Ansprüche von Geschädigten
Opfer einer Körperverletzung haben neben dem Strafverfahren auch zivilrechtliche Ansprüche:
Schmerzensgeld
Heilbehandlungskosten
Verdienstausfall
Haushaltsführungsschaden
Diese Ansprüche können im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahrens direkt im Strafprozess geltend gemacht werden oder gesondert vor dem Zivilgericht.
7. Fazit
Während bei der einfachen Körperverletzung oft eine Geldstrafe möglich ist, drohen bei gefährlicher Körperverletzung mehrjährige Freiheitsstrafen. Die Einordnung hängt stark von den Umständen der Tat ab. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist sowohl für Beschuldigte als auch für Opfer entscheidend, um die eigenen Rechte durchzusetzen oder eine Strafverschärfung zu vermeiden.
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