1.  Was bedeutet „Bankrott“ im Strafrecht?

Der Begriff Bankrott ist ein strafrechtlicher Ausdruck für das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen oder Verschärfen einer eigenen wirtschaftlichen Zahlungsunfähigkeit – meist im Zusammenhang mit einer Insolvenz.

§ 283 StGB regelt die Strafbarkeit solcher Handlungen. Gemeint sind Fälle, in denen ein Schuldner im Rahmen seiner wirtschaftlichen Krise:

  • Vermögen verschiebt,

  • Buchführung fälscht,

  • oder bestimmte Offenlegungspflichten verletzt.

Dabei steht nicht nur die wirtschaftliche Schieflage selbst unter Strafe, sondern insbesondere das rechtswidrige Verhalten in dieser Phase.

 

2. Gesetzestext – § 283 StGB (Bankrott)

Der § 283 StGB (Strafgesetzbuch) lautet auszugsweise:

Wer als Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit oder in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit seine wirtschaftliche Lage verschleiert oder verschlechtert, macht sich strafbar.

Zu den typischen Tathandlungen zählen u. a.:

  • Verheimlichen von Vermögensbestandteilen

  • Zerstörung oder Unvollständigkeit von Geschäftsunterlagen

  • Verstoß gegen Buchführungspflichten

 

3. Wann macht man sich wegen Bankrott strafbar?

Die Strafbarkeit nach § 283 StGB setzt mehrere Voraussetzungen voraus:

a) Täter ist Schuldner

Der Täter muss eine natürliche oder juristische Person sein, die sich in finanzieller Krise befindet – häufig sind dies Unternehmer, Geschäftsführer oder Selbstständige.

b) Wirtschaftliche Notlage

Die wirtschaftliche Lage muss drohend zahlungsunfähig oder bereits zahlungsunfähig sein.

c) Tathandlung

Typische Handlungen, die zum Tatbestand des Bankrotts führen:

  • Beiseiteschaffen von Vermögen

  • Zweckwidrige Verwendung von Geldmitteln

  • Falsche oder unterlassene Buchführung

  • Vorenthalten von Informationen bei Insolvenz

d) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Die Handlung muss vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgen. Leichte Fehler oder Nachlässigkeiten genügen in der Regel nicht.

 

4. Welche Strafen drohen bei Bankrott?

Bankrott wird in § 283 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht.

In besonders schweren Fällen (z. B. systematischer Betrug, hohe Schadenssummen, bandenmäßiges Vorgehen) kann auch eine Freiheitsstrafe über fünf Jahre verhängt werden – etwa durch Anwendung verwandter Delikte wie Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) oder Betrug (§ 263 StGB).

Beispielhafte Strafrahmen:

  • Ersttäter: Geldstrafe oder Bewährung möglich

  • Mehrfachdelikte, hohe Summe: Freiheitsstrafe ohne Bewährung wahrscheinlich

 

5. Abgrenzung zu verwandten Tatbeständen

TatbestandBesonderheit
Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)Pflichtverletzung zur Insolvenzanmeldung
Untreue (§ 266 StGB)Treuepflichtverletzung im Vermögensinteresse
Betrug (§ 263 StGB)Täuschung zum Zweck des Vermögensvorteils

→ Der Bankrott nach § 283 StGB ist damit eigenständig, aber oft Teil komplexer Wirtschaftsstrafverfahren.

 

6. Wie kann man sich gegen den Vorwurf „Bankrott“ verteidigen?

Ein Vorwurf nach § 283 StGB wiegt schwer – oft sind Existenzen, berufliche Zukunft und Freiheit bedroht. Umso wichtiger ist eine schnelle und strukturierte Strafverteidigung.

Typische Verteidigungsansätze:

  • Kein Vorsatz: Viele Unternehmer handeln in der Krise hektisch, aber nicht vorsätzlich.

  • Keine Zahlungsunfähigkeit: Die wirtschaftliche Situation war vielleicht angespannt, aber noch nicht im gesetzlichen Sinne „bankrottreif“.

  • Fehlende Tathandlung: Der Vorwurf basiert häufig auf Interpretationen – konkrete Beweise fehlen.

Ein Anwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht beantragen, die finanzielle Lage sachverständig bewerten lassen und gezielte Gegenargumente liefern.

 

7.  Wann sollte man einen Anwalt einschalten?

Bei jedem Ermittlungsverfahren im Bereich Wirtschaftsstrafrecht oder Insolvenzdelikte gilt:

Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.

Denn viele Betroffene machen aus Unwissenheit Aussagen, die ihnen später schaden – selbst wenn sie unschuldig sind.

Ein Fachanwalt prüft:

  • Ob ein strafbares Verhalten vorliegt

  • Ob tatsächliche Zahlungsunfähigkeit nachweisbar ist

  • Wie die Verteidigungsstrategie aussieht

 

8. Fazit

Der Bankrott nach § 283 StGB ist eine ernste Wirtschaftsstraftat, die oft in Krisenzeiten entsteht. Um sich vor schwerwiegenden Folgen wie Freiheitsstrafe oder Berufsverbot zu schützen, ist schnelle anwaltliche Hilfe entscheidend. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, handeln Sie frühzeitig und lassen Sie Ihre Rechte professionell vertreten.

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Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.