Wenn Kinder oder Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten, gelten im Strafverfahren besondere Regeln. Das Jugendstrafrecht verfolgt nicht primär das Ziel der Bestrafung, sondern will auf den jungen Menschen erzieherisch einwirken. Dabei können die Konsequenzen für Jugendliche und ihre Familien dennoch sehr ernst sein. Die Strafen reichen von einer Verwarnung bis hin zu Jugendstrafe oder Freiheitsentzug.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Jugendstrafrecht gilt, wie das Verfahren abläuft und warum eine Strafverteidigung gerade in Jugendverfahren entscheidend ist.

 

1. Wann gilt das Jugendstrafrecht?

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) gilt für:

  • Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren

  • Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, wenn Reifeverzögerung vorliegt

Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig (§ 19 StGB) – hier greift das Jugendstrafrecht nicht.

 

2. Ziel des Jugendstrafrechts

Das JGG verfolgt einen erzieherischen Ansatz. Im Vordergrund stehen:

  • Wiedereingliederung

  • Förderung sozialer Verantwortung

  • Vermeidung von Rückfällen

Deshalb wird im Jugendverfahren besonders auf die Lebensumstände, Entwicklung und Persönlichkeit des Jugendlichen geachtet.

 

3. Typische Straftaten im Jugendstrafrecht

Viele Verfahren betreffen Ersttäter, die aus Gruppenzwang, Unreife oder Unerfahrenheit handeln – dennoch drohen empfindliche Folgen.

 

4. Ablauf des Jugendstrafverfahrens

  1. Einleitung des Verfahrens (z. B. nach Anzeige)

  2. Ermittlungsverfahren durch Staatsanwaltschaft

  3. Anhörung durch Jugendgerichtshilfe

  4. Hauptverhandlung vor Jugendrichter oder Jugendschöffengericht

  5. Urteil & Anordnung von Maßnahmen

Die Jugendgerichtshilfe spielt eine zentrale Rolle – sie erstellt eine Sozialprognose und spricht Empfehlungen aus.

 

5. Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?

Erzieherische Maßnahmen:

  • Verwarnung

  • Auflagen (z. B. Entschuldigung, Schadenswiedergutmachung, Anti-Gewalt-Training)

  • Arbeitsauflagen (Sozialstunden)

  • Betreuungsweisung

Zuchtmittel:

  • Jugendarrest (Freizeitarrest, Dauerarrest)

Jugendstrafe:

  • Freiheitsentzug von 6 Monaten bis zu 5 Jahren

  • Bei schweren Straftaten: bis zu 10 Jahre (§ 18 JGG)

 

6. Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens

  • Nicht-öffentlichkeit der Verhandlung

  • Erweiterte Mitspracherechte der Jugendgerichtshilfe

  • Ermessensspielraum des Richters (z. B. bei Verfahrenseinstellungen)

  • Individuelle Betrachtung der Reife und Lebensumstände

 

7. Verteidigung im Jugendstrafrecht: Warum ein Anwalt wichtig ist

Ein Jugendlicher ist vor Gericht oft emotional überfordert. Gerade im Jugendstrafrecht ist eine frühzeitige, sensible und erfahrene Strafverteidigung entscheidend, um:

  • eine Verfahrenseinstellung zu erreichen,

  • erzieherische statt strafende Maßnahmen zu ermöglichen,

  • die Rechte des Jugendlichen zu wahren.

 

8. Fazit: Jugendstrafrecht verlangt Fingerspitzengefühl – und kompetente Hilfe

Das Jugendstrafrecht ist ein eigenständiges Verfahren mit eigenen Regeln, Risiken und Chancen. Eltern, Betroffene und Angehörige sollten schnell handeln und rechtliche Hilfe suchen, um bleibende Einträge im Führungszeugnis oder lange Jugendstrafen zu vermeiden.

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Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.