Wenn der Staat handelt, prüfen wir die Grenzen.
Wir beraten und vertreten Sie im Polizei- und Sicherheitsrecht – schnell, durchsetzungsstark und mit klarem Blick auf Ihre Grundrechte.

Was ist Polizei- und Sicherheitsrecht?

Das Polizei- und Sicherheitsrecht gehört zum öffentlichen Recht und regelt die Befugnisse von Polizei und Ordnungsbehörden. Es betrifft oft tiefgreifende Maßnahmen wie Platzverweise, Aufenthaltsverbote, Versammlungsauflagen oder präventive Ingewahrsamnahmen. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn der Staat in Ihre Rechte eingreift – außergerichtlich und gerichtlich.

Unsere Leistungen im Polizei- und Sicherheitsrecht:

  • Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen
    Platzverweise, Aufenthalts- und Kontaktverbote, Durchsuchungen, Sicherstellungen, Gewahrsam

  • Eilrechtsschutz & Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten
    Schnelle rechtliche Schritte zur Abwehr von Grundrechtseingriffen

  • Versammlungsrecht & Demonstrationen
    Beratung bei Auflagen, Verboten oder Auflösungen von Versammlungen

  • Waffen- & Sprengstoffrecht
    Entziehung der Waffenbesitzkarte (WBK), Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • Maßnahmen nach dem bayerischen Polizei- und Ordnungsrecht 
    Beratung zu landesrechtlichen Polizeigesetzen und kommunalen Sicherheitsverordnungen

Wir vertreten insbesonders:

✔ Einzelpersonen (z. B. Betroffene von Platzverweisen, Gewahrsam, Polizeigewalt)
✔ Unternehmen (z. B. bei Sicherheitsauflagen, Gewerbeuntersagungen)
✔ Veranstalter & Vereine (z. B. bei Auflagen zu Events oder Versammlungen)
✔ Waffenbesitzer & Jäger (z. B. WBK-Entziehung, Zuverlässigkeitsprüfung)

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Hinweis: Der Text wurde teilweise mit KI erstellt.