1. Kündigung im Arbeitsrecht – Ihre Rechte kennen und durchsetzen

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein einschneidender Moment im Berufsleben. Gerade im deutschen Arbeitsrecht gelten strenge Regeln und Schutzmechanismen, die sicherstellen sollen, dass eine Kündigung nicht willkürlich ausgesprochen werden kann. Wer seine Rechte kennt, kann sich im Ernstfall gezielt zur Wehr setzen: mit einer Kündigungsschutzklage.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Arten von Kündigungen es gibt, was rechtlich zulässig ist und wie Sie im Falle einer Kündigung richtig reagieren.

 

2. Was ist eine Kündigung?

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Sie kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen:

  • Ordentlicher Kündigung

  • Außerordentlicher (fristloser) Kündigung

  • Änderungskündigung

Jede Kündigungsform unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die rechtlich eingehalten werden müssen, damit sie wirksam ist.

 

3. Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung

Damit eine Kündigung rechtswirksam ist, müssen verschiedene Aspekte beachtet werden:

a) Schriftform

Die Kündigung muss gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen eine E-Mail oder ein mündliches Gespräch reicht nicht aus.

b) Fristen

Bei der ordentlichen Kündigung gelten gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen. Diese richten sich meist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

c) Kündigungsgrund (bei Arbeitgeberkündigung)

Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber sozial gerechtfertigt sein. Es gibt drei zulässige Gründe:

  • Betriebsbedingte Kündigung (z. B. Stellenabbau)

  • Verhaltensbedingte Kündigung (z. B. Pflichtverletzungen)

  • Personenbedingte Kündigung (z. B. langanhaltende Krankheit)

Besteht für den Arbeitnehmer Kündigungsschutz (z. B. durch eine Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern), darf der Arbeitgeber nicht ohne triftigen Grund kündigen.

 

4. Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein, etwa:

  • Fehlende Schriftform

  • Nichteinhaltung der Kündigungsfrist

  • Kündigung während des Mutterschutzes oder in Elternzeit

  • Fehlende Zustimmung des Betriebsrats (sofern vorhanden)

  • Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion etc.

In solchen Fällen ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll.

 

5. Kündigungsschutzklage: Ihre Chance gegen unrechtmäßige Kündigung

Wird Ihnen als Arbeitnehmer gekündigt, haben Sie das Recht, sich juristisch dagegen zu wehren – mit einer Kündigungsschutzklage. Ziel ist es, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen.

a) Frist beachten: 3 Wochen

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war.

b) Ablauf einer Kündigungsschutzklage

  1. Klageeinreichung beim zuständigen Arbeitsgericht

  2. Gütetermin (Versuch einer Einigung zwischen den Parteien)

  3. Haupttermin, falls keine Einigung erzielt wird

  4. Urteil oder Vergleich

Ein erfolgreicher Ausgang kann zur Weiterbeschäftigung oder zu einer Abfindung führen.

 

6. Was tun bei einer Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Ruhe bewahren und Frist prüfen

  2. Kündigung genau prüfen lassen (z. B. durch einen Anwalt für Arbeitsrecht)

  3. Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit (innerhalb von 3 Tagen!)

  4. Entscheidung über Kündigungsschutzklage treffen

 

7. Häufige Fragen rund um die Kündigung

Kann ich während der Probezeit gekündigt werden?

Ja, allerdings gilt hier meist eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen – ohne Angabe eines Kündigungsgrundes.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Häufig wird im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung vereinbart.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Bei einem Vergleich tragen in der Regel beide Parteien ihre eigenen Kosten. Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Achtung im Arbeitsrechtsverfahren trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang die eigenen Anwaltskosten.

 

8. Fazit: Gegen eine Kündigung kann man sich wehren

Eine Kündigung muss nicht das Ende bedeuten. Oft lohnt sich ein genauer Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einleitung einer Kündigungsschutzklage. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um Ihre Rechte zu sichern.

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Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.