1. So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Ob defekte Ware, unvollständig ausgeführte Handwerksleistungen oder mangelhafte Verträge – Verbraucher und Unternehmen sehen sich im Alltag häufig mit mangelhaften Leistungen oder Produkten konfrontiert. In solchen Fällen ist es entscheidend, die eigenen Rechte im Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht zu kennen und durchzusetzen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.
2. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Schadenersatz?
Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, beschreiben jedoch unterschiedliche rechtliche Ansprüche:
Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) bezieht sich auf gesetzliche Ansprüche, die Ihnen zustehen, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung mangelhaft ist.
Schadenersatz umfasst darüber hinausgehende Ansprüche auf Ersatz entstandener Schäden, die durch Mängel oder Pflichtverletzungen verursacht wurden.
Ein Beispiel: Sie kaufen ein Smartphone, das von Anfang an nicht funktioniert. Die Gewährleistung berechtigt Sie zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn jedoch zusätzlich wichtige Daten verloren gingen oder ein finanzieller Schaden entstand, kommt ein Schadenersatzanspruch in Betracht.
3. Ihre Rechte im Rahmen der Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt in der Regel:
2 Jahre bei Kaufverträgen über bewegliche Sachen (z. B. Elektrogeräte, Möbel, Fahrzeuge)
5 Jahre bei Bauleistungen
1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern nicht anders geregelt
In dieser Zeit muss der Verkäufer für bereits bei Übergabe vorhandene Mängel einstehen. Der Käufer hat Anspruch auf:
Nachbesserung (Reparatur)
Ersatzlieferung
Minderung des Kaufpreises
Rücktritt vom Vertrag, wenn Nachbesserung scheitert
Wichtig: Treten Mängel innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf auf, wird gesetzlich vermutet, dass sie bereits beim Kauf vorhanden waren.
4. Wann besteht ein Anspruch auf Schadenersatz?
Ein solcher entsteht, wenn durch eine Pflichtverletzung – etwa einen Mangel oder eine fehlerhafte Leistung – ein konkreter Schaden verursacht wurde. Dies kann materieller oder immaterieller Natur sein, z. B.:
Reparaturkosten
Nutzungsausfall
Verdienstausfall
zusätzliche Aufwendungen
Schmerzensgeld
Die Voraussetzungen für Schadenersatz sind:
Eine Pflichtverletzung (z. B. Lieferung mangelhafter Ware)
Ein nachweisbarer Schaden
Ein Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden
Verschulden des Vertragspartners (bei bestimmten Konstellationen auch ohne Verschulden möglich)
5. Typische Fälle aus der Praxis
a) Mängel beim Hausbau
Fehlerhafte Bauausführung oder mangelhafte Materialien führen zu Schäden am Gebäude. Neben der Gewährleistung (z. B. Nachbesserung) kann zusätzlich Schadenersatz für Folgeschäden gefordert werden.
b) Defekte Elektrogeräte
Ein neu gekauftes Gerät funktioniert nicht oder nur eingeschränkt. Der Verkäufer muss zunächst nachbessern oder ersetzen. Kommt es z. B. durch einen Kurzschluss zu weiteren Schäden, kann zusätzlich Schadenersatz verlangt werden.
c) Mangelhafte Dienstleistung
Ein Handwerksbetrieb führt Arbeiten unsachgemäß aus – etwa eine nicht funktionierende Heizungsinstallation. Hier stehen dem Kunden sowohl Gewährleistungs- als auch Schadenersatzansprüche zu.
6. So setzen wir Ihre Ansprüche durch
Unser Ziel ist es, Ihre Rechte effektiv zu schützen und durchzusetzen. Dabei gehen wir strukturiert vor:
Rechtsprüfung Ihres Falls auf Grundlage der aktuellen Rechtslage
Fristsetzung und außergerichtliche Geltendmachung beim Vertragspartner
Verhandlungsführung zur zügigen Einigung
Klageerhebung, falls keine Einigung möglich ist
Wir vertreten Sie sowohl gegenüber Privatpersonen als auch Unternehmen – außergerichtlich und vor Gericht.
7. Gewährleistung und Schadenersatz bei Unternehmern
Auch Unternehmer können sich auf Gewährleistung und Schadenersatz berufen, insbesondere im Rahmen von B2B-Geschäften. Allerdings gelten hier teilweise abweichende Fristen und Anforderungen. Beispielsweise besteht eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB, die zeitnah nach Lieferung erfüllt werden muss.
8. Fazit: Lassen Sie sich Ihr Recht nicht nehmen
Mangelhafte Produkte oder Dienstleistungen sind kein Schicksal, das man hinnehmen muss. Das Gesetz bietet wirksame Mittel, um Ihre Interessen durchzusetzen und finanzielle Schäden auszugleichen.
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Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.