1. So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Ob defekte Ware, unvollständig ausgeführte Handwerksleistungen oder mangelhafte Verträge – Verbraucher und Unternehmen sehen sich im Alltag häufig mit mangelhaften Leistungen oder Produkten konfrontiert. In solchen Fällen ist es entscheidend, die eigenen Rechte im Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht zu kennen und durchzusetzen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

 

2. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Schadenersatz?

Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, beschreiben jedoch unterschiedliche rechtliche Ansprüche:

  • Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) bezieht sich auf gesetzliche Ansprüche, die Ihnen zustehen, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung mangelhaft ist.

  • Schadenersatz umfasst darüber hinausgehende Ansprüche auf Ersatz entstandener Schäden, die durch Mängel oder Pflichtverletzungen verursacht wurden.

Ein Beispiel: Sie kaufen ein Smartphone, das von Anfang an nicht funktioniert. Die Gewährleistung berechtigt Sie zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn jedoch zusätzlich wichtige Daten verloren gingen oder ein finanzieller Schaden entstand, kommt ein Schadenersatzanspruch in Betracht.

 

3. Ihre Rechte im Rahmen der Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt in der Regel:

  • 2 Jahre bei Kaufverträgen über bewegliche Sachen (z. B. Elektrogeräte, Möbel, Fahrzeuge)

  • 5 Jahre bei Bauleistungen

  • 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern nicht anders geregelt

In dieser Zeit muss der Verkäufer für bereits bei Übergabe vorhandene Mängel einstehen. Der Käufer hat Anspruch auf:

  • Nachbesserung (Reparatur)

  • Ersatzlieferung

  • Minderung des Kaufpreises

  • Rücktritt vom Vertrag, wenn Nachbesserung scheitert

Wichtig: Treten Mängel innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf auf, wird gesetzlich vermutet, dass sie bereits beim Kauf vorhanden waren.

 

4. Wann besteht ein Anspruch auf Schadenersatz?

Ein solcher entsteht, wenn durch eine Pflichtverletzung – etwa einen Mangel oder eine fehlerhafte Leistung – ein konkreter Schaden verursacht wurde. Dies kann materieller oder immaterieller Natur sein, z. B.:

  • Reparaturkosten

  • Nutzungsausfall

  • Verdienstausfall

  • zusätzliche Aufwendungen

  • Schmerzensgeld

Die Voraussetzungen für Schadenersatz sind:

  1. Eine Pflichtverletzung (z. B. Lieferung mangelhafter Ware)

  2. Ein nachweisbarer Schaden

  3. Ein Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden

  4. Verschulden des Vertragspartners (bei bestimmten Konstellationen auch ohne Verschulden möglich)

 

5. Typische Fälle aus der Praxis

a) Mängel beim Hausbau

Fehlerhafte Bauausführung oder mangelhafte Materialien führen zu Schäden am Gebäude. Neben der Gewährleistung (z. B. Nachbesserung) kann zusätzlich Schadenersatz für Folgeschäden gefordert werden.

b) Defekte Elektrogeräte

Ein neu gekauftes Gerät funktioniert nicht oder nur eingeschränkt. Der Verkäufer muss zunächst nachbessern oder ersetzen. Kommt es z. B. durch einen Kurzschluss zu weiteren Schäden, kann zusätzlich Schadenersatz verlangt werden.

c) Mangelhafte Dienstleistung

Ein Handwerksbetrieb führt Arbeiten unsachgemäß aus – etwa eine nicht funktionierende Heizungsinstallation. Hier stehen dem Kunden sowohl Gewährleistungs- als auch Schadenersatzansprüche zu.

 

6. So setzen wir Ihre Ansprüche durch

Unser Ziel ist es, Ihre Rechte effektiv zu schützen und durchzusetzen. Dabei gehen wir strukturiert vor:

  1. Rechtsprüfung Ihres Falls auf Grundlage der aktuellen Rechtslage

  2. Fristsetzung und außergerichtliche Geltendmachung beim Vertragspartner

  3. Verhandlungsführung zur zügigen Einigung

  4. Klageerhebung, falls keine Einigung möglich ist

Wir vertreten Sie sowohl gegenüber Privatpersonen als auch Unternehmen – außergerichtlich und vor Gericht.

 

7. Gewährleistung und Schadenersatz bei Unternehmern

Auch Unternehmer können sich auf Gewährleistung und Schadenersatz berufen, insbesondere im Rahmen von B2B-Geschäften. Allerdings gelten hier teilweise abweichende Fristen und Anforderungen. Beispielsweise besteht eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB, die zeitnah nach Lieferung erfüllt werden muss.

 

8. Fazit: Lassen Sie sich Ihr Recht nicht nehmen

Mangelhafte Produkte oder Dienstleistungen sind kein Schicksal, das man hinnehmen muss. Das Gesetz bietet wirksame Mittel, um Ihre Interessen durchzusetzen und finanzielle Schäden auszugleichen.

 

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Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.