Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das offiziell bestätigt, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist und wie hoch der Erbteil ist. Er dient als Legitimationsnachweis gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt. Er wird nur auf Antrag ausgestellt.

1. Bedeutung 

Im Rahmen des deutschen Erbrechts stellt sich für viele Angehörige nach einem Todesfall schnell die Frage: Wie kann ich meine Erbenstellung nachweisen? Genau hier kommt der sogenannte Erbschein ins Spiel.

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht einer oder mehrerer Personen und wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt. Seine rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 2353 ff. BGB.

Gerade in der Praxis ist der Erbschein häufig entscheidend, um über Nachlassgegenstände verfügen zu können, etwa gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder Versicherungen.

2. Was ist ein Erbschein konkret?

a) Gesetzliche Definition (§ 2353 BGB)

Nach § 2353 BGB gilt:

„Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis über das Erbrecht des Antragstellers.“

Das bedeutet: Dieser bestätigt verbindlich, wer Erbe ist, in welchem Umfang (Erbquote) und ob Beschränkungen bestehen (z. B. Testamentsvollstreckung).

b) Inhalt 

Dieser enthält typischerweise:

3. Wann benötigt man einen?

Nicht in jedem Fall ist ein Erbschein erforderlich. In der Praxis gibt es jedoch typische Situationen, in denen er unverzichtbar ist.

a) Zugriff auf Bankkonten

Viele Banken verlangen einen Erbschein, wenn kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Ohne diesen Nachweis wird oft keine Verfügung über Konten ermöglicht.

b) Umschreibung im Grundbuch

Nach § 35 GBO ist der Nachweis der Erbfolge erforderlich, um Immobilien auf den Erben umzuschreiben.

Ein notarielles Testament kann ausreichen – fehlt dieses, ist der Erbschein regelmäßig notwendig.

c) Streit unter Erben

Gerade bei Erbstreitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft dient der Erbschein als verbindlicher Nachweis der Erbenstellung.

 

4. Wann ist kein Erbschein erforderlich?

In vielen Fällen wird dieser überschätzt. Er ist insbesondere nicht zwingend erforderlich, wenn:

  • ein notarielles Testament vorliegt (§ 2232 BGB)

  • ein Erbvertrag existiert

  • das Nachlassgericht bereits eine eindeutige Eröffnungsniederschrift erstellt hat

Gerade aus Kostengründen sollte stets geprüft werden, ob auf den Erbschein verzichtet werden kann. 

 

5. Wie beantragt man diesen?

a) Zuständigkeit des Nachlassgerichts

Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Für Mandanten aus Dingolfing ist dies regelmäßig das zuständige Amtsgericht Landau an der Isar.

b) Antragstellung

Der Antrag kann gestellt werden:

  • direkt beim Nachlassgericht

  • über einen Notar

  • über einen Rechtsanwalt: hierbei muss der Vertretene jedoch noch selbst eine eidesstattliche Versicherung abgeben

Er muss folgende Angaben enthalten:

  • Personalien des Erblassers

  • Todeszeitpunkt

  • Verwandtschaftsverhältnisse

  • Angaben zum Testament oder zur gesetzlichen Erbfolge

c) Eidesstattliche Versicherung (§ 2356 BGB)

Der Antragsteller muss regelmäßig eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass seine Angaben richtig sind.

Achtung: Falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen haben (§ 156 StGB – falsche Versicherung an Eides statt).

6. Kosten 

Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Wert des Nachlasses ab.

Beispiel:

  • Nachlasswert: 100.000 €

  • Kosten (ca.): 400–500 € für Erbschein und eidesstattliche Versicherung

Gerade bei Immobilienvermögen in der Region Dingolfing können die Kosten deutlich höher ausfallen.

7. Typische Fehler in der Praxis

a) Unnötiger Erbschein trotz Testament

Viele Erben beantragen vorschnell einen, obwohl ein notarielles Testament vorliegt. Dies verursacht vermeidbare Kosten.

b) Unvollständige Angaben im Antrag

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen zu:

  • Verzögerungen

  • Rückfragen des Gerichts

  • im schlimmsten Fall zur Ablehnung

c) Unklare Erbfolge bei fehlendem Testament

Fehlt ein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Diese ist für Laien oft schwer zu überblicken und führt häufig zu Konflikten.

d) Unterschätzung von Erbstreitigkeiten

Gerade bei mehreren Erben entstehen schnell Konflikte über:

  • Nachlassverteilung

  • Immobiliennutzung

  • Kontozugriffe

Bei frühzeitigem Tätigwerden, kann hier Klarheit geschaffen werden, ersetzt aber keine rechtliche Beratung.

8. Beispiel aus der Praxis (frei erfunden)

Ein typischer Fall aus der Region Dingolfing:

Ein verheirateter Erblasser verstirbt ohne Testament. Er hinterlässt:

  • Ehefrau

  • zwei Kinder

Nach gesetzlicher Erbfolge (§ 1931, § 1924 BGB):

  • Ehefrau: 1/2

  • Kinder: je 1/4

Die Ehefrau beantragt einen Erbschein, um das gemeinsame Haus umzuschreiben.

Problem: Ein Kind widerspricht, weil es die Erbquote anzweifelt.

Folge: Das Nachlassgericht prüft umfassend die Erbfolge, der Vorgang verzögert sich erheblich.

9. Bedeutung für Mandanten im Raum Dingolfing

Im ländlich geprägten Raum wie Dingolfing spielt dieser eine besondere Rolle, da Nachlässe häufig aus Immobilien, landwirtschaftlichen Flächen oder Familienbetrieben bestehen.

Gerade hier ist eine rechtssichere Nachlassregelung entscheidend, um:

  • Streit innerhalb der Familie zu vermeiden

  • wirtschaftliche Werte zu sichern

  • langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern

10. Fazit: Wann sollten Sie rechtlichen Rat einholen?

Ein Erbschein ist ein zentrales Instrument im deutschen Erbrecht, aber keineswegs immer erforderlich.

Sie sollten rechtlichen Rat einholen, wenn:

  • Unklarheiten über die Erbfolge bestehen

  • kein eindeutiges Testament vorliegt

  • Immobilien oder größere Vermögenswerte betroffen sind

  • Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft absehbar sind

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Dingolfing unterstütze ich Sie bei:

  • der Prüfung, ob ein Erbschein erforderlich ist

  • der Antragstellung beim Nachlassgericht

  • der Vermeidung von Fehlern

  • der Lösung von Erbstreitigkeiten

Eine frühzeitige Beratung spart in der Praxis häufig Zeit, Kosten und Konflikte.

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Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt.