1. Was bedeutet ein Bußgeldbescheid im Verkehrsrecht?
Ein Bußgeldbescheid wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde (meist der Landkreis oder die Stadtverwaltung) erlassen, wenn ein Verkehrsverstoß festgestellt wurde, etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder das Benutzen des Handys am Steuer.
Der Bußgeldbescheid enthält Angaben zur Tat, Beweismitteln, Bußgeldhöhe, Punkten in Flensburg sowie gegebenenfalls einem Fahrverbot.
Die rechtliche Grundlage findet sich im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), insbesondere in §§ 65 ff. OWiG.
2. Fristen und Form des Einspruchs (§ 67 OWiG)
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der ausstellenden Behörde eingehen.
Wichtig: Nicht das Absendedatum, sondern der Eingang bei der Behörde zählt!
Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden.
Eine einfache E-Mail genügt nicht!
Die Frist beginnt zu laufen mit Zustellung bei Ihnen.
Hierfür ist das Datum, welches auf dem Zustellungsumschlag vermerkt ist ausschlaggebend.
Fehler, die häufig passieren:
Einspruch zu spät abgeschickt
Einspruch per einfacher E-Mail ohne qualifizierte Signatur
Unklarer oder unvollständiger Einspruch („Ich bin nicht einverstanden“ reicht nicht immer)
- Einspruch zu spät abgeschickt, weil im Urlaub
3. Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Häufig gibt es Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung, etwa:
a) Fehlerhafte Messung
Oft sind Messgeräte wie Blitzer (z. B. TraffiStar S350, Poliscan Speed, ESO ES 8.0) nicht korrekt geeicht oder falsch bedient worden.
Ein Anwalt kann Einsicht in die Messunterlagen verlangen und die Plausibilität der Messung prüfen.
b) Falsche Fahreridentifizierung
Gerade bei Firmenfahrzeugen oder geteilten Autos wird der Fahrer häufig nur aufgrund des Kennzeichens belangt.
Wenn das Beweisfoto unklar ist, kann dies zur Einstellung des Verfahrens führen.
c) Formelle Mängel
Ein Bußgeldbescheid muss bestimmte Pflichtangaben enthalten (§ 66 OWiG).
Fehlt etwa die Begründung der Tat, das Tatdatum oder ist die Zustellung fehlerhaft, kann der Bußgeldbescheid unwirksam sein.
d) Unverhältnismäßigkeit oder besondere Umstände
Bei drohendem Fahrverbot kann in bestimmten Fällen ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße erreicht werden (§ 4 Abs. 4 BKatV).
4. Der Ablauf nach dem Einspruch
Nach Eingang des Einspruchs prüft die Behörde zunächst, ob sie den Bußgeldbescheid zurücknimmt oder ändert.
Bleibt sie bei ihrer Auffassung, gibt sie die Akte an die Staatsanwaltschaft und anschließend an das Amtsgericht ab.
Hier erfolgt eine gerichtliche Überprüfung, bei der ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Sie vertreten kann.
In der Hauptverhandlung können Beweise angegriffen, Zeugen befragt und Messfehler offengelegt werden.
5. Beispiel aus der Praxis
Ein Mandant aus Dingolfing erhielt einen Bußgeldbescheid über 160 € und ein Fahrverbot von einem Monat, wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h außerorts.
Nach Akteneinsicht stellte sich heraus, dass das Messgerät zum Tatzeitpunkt nicht gültig geeicht war.
Das Verfahren wurde auf Antrag des Verteidigers eingestellt, keine Strafe, kein Fahrverbot.
6. Warum anwaltliche Unterstützung wichtig ist
Die Erfolgschancen eines Einspruchs hängen entscheidend davon ab, ob Akteneinsicht genommen und die technischen und rechtlichen Details überprüft werden.
Ein Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht kann:
die Rechtslage korrekt bewerten,
Beweise und Messprotokolle auswerten,
und gegebenenfalls Verfahrensfehler aufdecken.
Oft können so Bußgelder reduziert, Fahrverbote vermieden oder Verfahren ganz eingestellt werden.
7. Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten
Fristversäumnis – der häufigste Grund für verlorene Verfahren ist, dass die Einspruchsfrist versäumt wird
Eigenständiger Einspruch ohne Akteneinsicht und per Mail
Zahlung trotz Einspruch – dies kann als Anerkenntnis gewertet werden
Fehlende Begründung oder unsachliche Argumentation
8. Fazit: Einspruch lohnt sich – vor allem mit anwaltlicher Hilfe
Ein Bußgeldbescheid ist kein unabänderliches Urteil. In vielen Fällen lässt sich der Vorwurf juristisch und technisch anfechten.
Gerade bei drohendem Fahrverbot, Punkten in Flensburg oder beruflichen Konsequenzen sollten Sie rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Tipp: Lassen Sie den Bußgeldbescheid prüfen. Oft zeigt sich schon nach kurzer Akteneinsicht, ob sich ein Einspruch lohnt.
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Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt.