1. Was bedeutet Vorladung zur Polizei?

Eine polizeiliche Vorladung ist kein Strafbefehl und auch kein Schuldspruch. Dennoch ist sie häufig der erste Kontakt eines Bürgers mit dem Strafrecht. Viele unserer Mandanten aus Dingolfing und Umgebung berichten von großer Unsicherheit, sobald sie ein Schreiben mit dem Betreff „Vorladung zur Vernehmung“ erhalten.

Wichtig zu wissen: Eine Vorladung bedeutet lediglich, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder Sie als Zeuge in einem solchen Verfahren aussagen sollen. Bereits in diesem Stadium sollten Sie sich rechtlich absichern.

 

2. Bin ich verpflichtet zur Vorladung zu erscheinen?

§ 163a StPO regelt die Vernehmung des Beschuldigten. Grundsätzlich gilt:

  • Eine Vorladung durch die Polizei bedeutet: keine Pflicht, zu erscheinen oder auszusagen.

  • Vorladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht: Aussage- und Erscheinungspflicht, andernfalls droht ggf. Vorführung (§ 51 StPO).

Trotzdem raten wir als erfahrene Strafverteidiger in Dingolfing: Nehmen Sie jede Vorladung ernst – auch wenn sie „nur“ von der Polizei stammt. Oft sind diese Vernehmungen entscheidend für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens. 

Gehen Sie nie unvorbereitet und ohne anwaltliche Vertretung zu einer solchen Vernehmung. 

 

3. Schweigen ist Ihr gutes Recht und oft die bessere Wahl

Viele Mandanten machen den Fehler, sich in der Vernehmung ohne rechtlichen Beistand zu äußern. Dies passiert meist aus Unwissenheit, Unsicherheit oder dem Wunsch, die Sache „schnell zu klären“. Dabei ist das Schweigen eines der wichtigsten Rechte im Strafrecht.

Gemäß § 136 StPO steht jedem Beschuldigten das Recht zu, die Aussage zu verweigern und zunächst einen Anwalt zu konsultieren. Und genau dazu raten wir in nahezu jedem Fall – unabhängig davon, wie „harmlos“ der Vorwurf auf den ersten Blick erscheint.

 

4. Typische Vorladungssituationen

Unsere Kanzlei hat regelmäßig mit Vorladungen zu tun, insbesondere bei folgenden Delikten:

Diese Fälle stammen meist aus Ermittlungen der Polizeiinspektion Dingolfing oder aus Verfahren, die bei der Staatsanwaltschaft Landshut anhängig sind. Der regionale Bezug ist dabei keineswegs irrelevant: Die Praxis und Vorgehensweise kann lokal unterschiedlich gehandhabt werden.

 

5. Verteidigung beginnt vor der Aussage

Ein häufiger Irrtum ist, dass man erst nach einer Aussage oder gar nach Anklage einen Anwalt braucht. Das Gegenteil ist der Fall: Gute Strafverteidigung beginnt frühzeitig, idealerweise vor der ersten Aussage.

Was wir als Strafverteidiger konkret für Sie tun.

  • Akteneinsicht beantragen (nach § 147 StPO)

  • Bewertung der Beweislage vorab

  • Verteidigungsstrategie entwickeln, ggf. mit Stellungnahme zur Einstellung des Verfahrens

  • Begleitung zur Vernehmung oder komplette Kommunikation mit der Polizei übernehmen

Mit frühzeitiger anwaltlicher Unterstützung können oft unnötige Aussagen verhindert und Verfahren frühzeitig eingestellt werden.

 

6. Beispielsfall (frei erfunden)

Ein  Mandant erhält eine Vorladung wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das BtMG. Bei einer Personenkontrolle am Bahnhof hatte die Polizei eine geringe Menge Cannabis sichergestellt. Der Mandant wollte die Sache „klären“ und erschien ohne Anwalt zur Vernehmung.

Ergebnis: Er belastet sich selbst, gab weitere Konsumhandlungen an und muss ein Verfahren mit Strafbefehl und Verurteilung durchlaufen.

Mit Anwalt vor der ersten Vernehmung:

Der Mandant schweigt sich aus und dass Verfahren wird auf Antrag des Verteidigers wegen Geringfügigkeit eingestellt. 

 

7. Fazit: So verhalten Sie sich bei einer Vorladung richtig

a) Nehmen Sie die Vorladung ernst, aber reagieren Sie besonnen.

b) Machen Sie keine Aussage, bevor Sie einen Strafverteidiger konsultiert haben.

c) Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht in Dingolfing, der Ihre Interessen kennt und schützt.

d) Nutzen Sie Ihr Schweigerecht – es ist Ihr gutes Recht.

 

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Hinweis: Der Beitrag wurde teilweise mit KI erstellt. 

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