Der Begriff Diebstahl gehört zu den bekanntesten Straftatbeständen im deutschen Strafrecht. Was viele nicht wissen: Nicht jeder Diebstahl ist gleich – je nach Schwere und Umständen unterscheidet das Strafgesetzbuch (StGB) zwischen einfachem Diebstahl (§ 242 StGB) und besonders schwerem Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), oft als Einbruchdiebstahl bezeichnet.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu verstehen ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Strafen drohen und worauf es im Einzelfall ankommt.

 

1. Was ist Diebstahl nach § 242 StGB?

Der einfache Diebstahl ist in § 242 StGB geregelt. Dort heißt es:

„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Tatbestandsmerkmale von § 242 StGB:

  1. Fremde bewegliche Sache:
    Die Sache darf nicht im Eigentum des Täters stehen und muss physisch beweglich sein (z. B. Handy, Fahrrad, Geldbörse).

  2. Wegnahme:
    Das bedeutet der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. Der Täter nimmt die Sache gegen den Willen des Berechtigten an sich.

  3. Zueignungsabsicht:
    Der Täter muss die Absicht haben, die Sache zu behalten oder wirtschaftlich darüber zu verfügen.

  4. Rechtswidrigkeit:
    Der Täter darf keinen rechtmäßigen Anspruch auf die Sache haben.

 

2. Welche Strafe droht bei einfachem Diebstahl?

Die Strafandrohung für einfachen Diebstahl liegt laut § 242 StGB bei:

  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder

  • Geldstrafe

In der Praxis wird oft eine Geldstrafe verhängt, insbesondere bei Erstdelikten und geringem Schaden. Bei mehrfachen Diebstählen oder gewerbsmäßigem Handeln kann die Strafe deutlich härter ausfallen.

 

3. § 243 StGB: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Ein Einbruchdiebstahl fällt unter die Regelung des § 243 StGB, der besonders schwere Fälle von Diebstahl definiert. Diese Vorschrift verschärft die Strafe, wenn der Diebstahl unter erschwerenden Umständen erfolgt ist.

Beispiele für besonders schwere Fälle nach § 243 StGB:

  • Einbruch in Gebäude, Geschäftsräume oder andere umschlossene Räume

  • Diebstahl mit Waffen

  • Gewerbsmäßiger Diebstahl

  • Besonders gesicherte Objekte (z. B. Tresore)

  • Kirchliche oder kulturelle Einrichtungen

Strafrahmen bei § 243 StGB:

  • Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren

Im Unterschied zum einfachen Diebstahl sieht § 243 StGB also eine Mindestfreiheitsstrafe vor, wodurch Geldstrafen in der Regel ausgeschlossen sind. Es handelt sich also um ein Verbrechen im Sinne des Strafrechts.

 

4. Unterschied zwischen Diebstahl und Einbruchdiebstahl

MerkmalEinfacher Diebstahl (§ 242)Einbruchdiebstahl (§ 243)
StrafrahmenGeldstrafe oder bis 5 Jahre3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
UmständeOhne besondere ErschwernisMit erschwerenden Umständen
Häufige BeispieleTaschendiebstahl, LadendiebstahlWohnungseinbruch, Diebstahl aus Geschäft
DeliktscharakterVergehenVerbrechen

 

5. Einbruch, Diebstahl und Strafverfahren – wie läuft das ab?

Wird jemand wegen Diebstahls angezeigt oder festgenommen, läuft ein Strafverfahren nach der Strafprozessordnung ab. Typische Schritte:

  1. Strafanzeige durch Geschädigten oder Polizei

  2. Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft

  3. Anklageerhebung oder Einstellung (z. B. bei Geringfügigkeit)

  4. Hauptverhandlung vor dem Strafgericht (je nach Tat: Amts- oder Landgericht)

  5. Urteil – Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder Freiheitsstrafe

In vielen Fällen kann ein erfahrener Strafverteidiger helfen, das Verfahren zu beschleunigen oder eine mildere Strafe zu erreichen – vor allem bei Ersttätern oder Jugendlichen.

 

6. Diebstahl im Jugendstrafrecht

Für Jugendliche unter 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht (§§ 1 ff. JGG) Anwendung finden. Hier stehen Erziehung und Resozialisierung im Vordergrund, nicht Strafe. Statt Geld- oder Freiheitsstrafen drohen:

  • Erziehungsmaßregeln (z. B. Sozialstunden)

  • Verwarnung oder richterlicher Hinweis

  • Jugendarrest

Lesen Sie hier mehr zum Thema Jugendstrafrecht.

 

7. Was tun, wenn man einer Diebstahlstraftat beschuldigt wird?

Wer wegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl beschuldigt wird, sollte keine Angaben zur Sache machen, bevor er Rechtsbeistand konsultiert hat. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.

Tipp: Schweigen ist kein Schuldeingeständnis – sondern Ihr gutes Recht!

 

8. Fazit: Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt

Diebstahl, besonders in Form des Einbruchdiebstahls, ist eine ernste Straftat, die mit teils erheblichen Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Wer eine Anzeige wegen Diebstahl erhält, sollte die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen. Umgekehrt sollten Opfer solcher Straftaten stets Anzeige erstatten, um ihre Rechte zu sichern.

 

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Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.