Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) ist eines der strengsten Rechtsgebiete im deutschen Strafrecht. Es betrifft nicht nur Dealer oder Drogenbanden, sondern auch Gelegenheitskonsumenten und Ersttäter.

Wer mit Cannabis, Kokain, Amphetaminen oder anderen Substanzen erwischt wird, muss oft mit empfindlichen Strafen rechnen, selbst bei geringen Mengen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, welche Strafen drohen und wie eine effektive Verteidigung aussehen kann.

 

1. Was regelt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?

Das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) regelt den Umgang mit illegalen Drogen und psychotropen Substanzen. Strafbar ist nicht nur der Handel, sondern auch:

  • Besitz

  • Herstellung / Anbau

  • Einfuhr / Ausfuhr

  • Abgabe an Dritte

  • Erwerb

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um harte Drogen oder Cannabis handelt – auch der Eigenbedarf kann strafrechtlich relevant sein.

 

2. Häufige Straftatbestände im BtMG

StraftatGesetzliche GrundlageStrafrahmen
Besitz illegaler Drogen§ 29 BtMGGeldstrafe bis Freiheitsstrafe 5 J.
Handel mit Betäubungsmitteln§ 29 BtMGFreiheitsstrafe bis 5 Jahre
Handeltreiben in nicht geringer Menge§ 29a BtMGMindeststrafe 1 Jahr
Einfuhr harter Drogen§ 30 BtMGFreiheitsstrafe 2 bis 15 Jahre

Tipp: Bereits geringe Mengen können zu Hausdurchsuchungen, Führerscheinentzug oder Einträgen ins Führungszeugnis führen.

 

3. Strafen im Betäubungsmittelrecht: Das droht Beschuldigten

Die Strafen im BtMG hängen ab von:

  • Art und Menge der Droge

  • Vorstrafen

  • Beteiligung am Handel

  • Eigenbedarf vs. gewerbsmäßigem Handeln

Beispiele:

  • 5 Gramm Cannabis (Ersttäter): Verfahren kann evtl. eingestellt werden (§ 31a BtMG)

  • Handel mit Kokain: mehrjährige Freiheitsstrafen möglich

  • Besitz harter Drogen in nicht geringer Menge: Mindeststrafe 1 Jahr

 

4. Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht

Eine spezialisierte Strafverteidigung ist im BtMG besonders wichtig. Je nach Lage kann die Verteidigung:

  • die Menge anfechten

  • auf Eigenbedarf statt Handel argumentieren

  • eine Verfahrenseinstellung erreichen (z. B. bei geringen Mengen oder § 31a BtMG)

  • die Kooperationsbereitschaft des Mandanten nutzen (§ 31 BtMG – „Kronzeugenregelung“)

Hinweis: Viele Verfahren scheitern an nicht ordnungsgemäßen Durchsuchungen oder unklarer Beweislage – ein guter Verteidiger prüft jede Schwachstelle.

 

5. Jugendstrafrecht bei Drogen

Jugendliche und Heranwachsende werden nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) beurteilt. Hier stehen Erziehung und soziale Integration im Vordergrund. Trotzdem drohen auch:

  • Gerichtsverfahren

  • Sozialstunden

  • Drogentests oder Auflagen

 

6. Fazit: BtMG ist kein Bagatelldelikt – professionelle Hilfe ist entscheidend

Das Betäubungsmittelstrafrecht kennt wenig Toleranz – auch „geringe Mengen“ können schwerwiegende Folgen haben. Wer beschuldigt wird, sollte nicht abwarten, sondern sofort rechtlichen Beistand einholen.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung in Ihrem Strafverfahren? Kontaktieren Sie uns über:

oder unser Kontaktformular.

Sie benötigen Unterstützung auf einem anderen Rechtsgebiet? Informieren Sie sich Hier.

Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.