Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) ist eines der strengsten Rechtsgebiete im deutschen Strafrecht. Es betrifft nicht nur Dealer oder Drogenbanden, sondern auch Gelegenheitskonsumenten und Ersttäter.
Wer mit Cannabis, Kokain, Amphetaminen oder anderen Substanzen erwischt wird, muss oft mit empfindlichen Strafen rechnen, selbst bei geringen Mengen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, welche Strafen drohen und wie eine effektive Verteidigung aussehen kann.
1. Was regelt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?
Das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) regelt den Umgang mit illegalen Drogen und psychotropen Substanzen. Strafbar ist nicht nur der Handel, sondern auch:
Besitz
Herstellung / Anbau
Einfuhr / Ausfuhr
Abgabe an Dritte
Erwerb
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um harte Drogen oder Cannabis handelt – auch der Eigenbedarf kann strafrechtlich relevant sein.
2. Häufige Straftatbestände im BtMG
Straftat | Gesetzliche Grundlage | Strafrahmen |
---|---|---|
Besitz illegaler Drogen | § 29 BtMG | Geldstrafe bis Freiheitsstrafe 5 J. |
Handel mit Betäubungsmitteln | § 29 BtMG | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
Handeltreiben in nicht geringer Menge | § 29a BtMG | Mindeststrafe 1 Jahr |
Einfuhr harter Drogen | § 30 BtMG | Freiheitsstrafe 2 bis 15 Jahre |
Tipp: Bereits geringe Mengen können zu Hausdurchsuchungen, Führerscheinentzug oder Einträgen ins Führungszeugnis führen.
3. Strafen im Betäubungsmittelrecht: Das droht Beschuldigten
Die Strafen im BtMG hängen ab von:
Art und Menge der Droge
Vorstrafen
Beteiligung am Handel
Eigenbedarf vs. gewerbsmäßigem Handeln
Beispiele:
5 Gramm Cannabis (Ersttäter): Verfahren kann evtl. eingestellt werden (§ 31a BtMG)
Handel mit Kokain: mehrjährige Freiheitsstrafen möglich
Besitz harter Drogen in nicht geringer Menge: Mindeststrafe 1 Jahr
4. Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht
Eine spezialisierte Strafverteidigung ist im BtMG besonders wichtig. Je nach Lage kann die Verteidigung:
die Menge anfechten
auf Eigenbedarf statt Handel argumentieren
eine Verfahrenseinstellung erreichen (z. B. bei geringen Mengen oder § 31a BtMG)
die Kooperationsbereitschaft des Mandanten nutzen (§ 31 BtMG – „Kronzeugenregelung“)
Hinweis: Viele Verfahren scheitern an nicht ordnungsgemäßen Durchsuchungen oder unklarer Beweislage – ein guter Verteidiger prüft jede Schwachstelle.
5. Jugendstrafrecht bei Drogen
Jugendliche und Heranwachsende werden nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) beurteilt. Hier stehen Erziehung und soziale Integration im Vordergrund. Trotzdem drohen auch:
Gerichtsverfahren
Sozialstunden
Drogentests oder Auflagen
6. Fazit: BtMG ist kein Bagatelldelikt – professionelle Hilfe ist entscheidend
Das Betäubungsmittelstrafrecht kennt wenig Toleranz – auch „geringe Mengen“ können schwerwiegende Folgen haben. Wer beschuldigt wird, sollte nicht abwarten, sondern sofort rechtlichen Beistand einholen.
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Hinweis: Der Text wurde mit KI bearbeitet.